10 May 2026, 18:13

1.800 Euro Strafe für Plakat mit Lauterbach-Foto – ein fragwürdiges Urteil?

Eine Person hält ein Schild mit der Aufschrift "Berlin gegen Nazis" vor einer Menge und Fahrzeugen auf einer Straße, mit einem beleuchteten Gebäude im Hintergrund.

1.800 Euro Strafe für Plakat mit Lauterbach-Foto – ein fragwürdiges Urteil?

Ein bayerischer Demonstrant wurde zu einer Strafe von 1.800 Euro verurteilt, weil er auf einem Plakat ein Bild von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gezeigt hatte. Das Gericht urteilte, dass die Abbildung einer „Verwendung“ eines NS-Symbols gleichkomme – obwohl Lauterbach auf dem ursprünglichen Foto keinen Hitlergruß gezeigt hatte. Der Fall hat die Debatte über politischen Protest und die Deutung von Gesten auf Standbildern neu entfacht.

Ausgangspunkt des Vorfalls war eine Gewerkschaftskundgebung im Juni 2022, bei der Lauterbach mit ausgestrecktem Arm zu sehen war. Der Demonstrant platzierte sein Bild später neben Fotos zweier Redner einer Anti-Lockdown-Demo aus dem Jahr 2020 – von denen einer wegen einer als Hitlergruß gewerteten Geste zu 5.000 Euro Strafe verurteilt worden war. Der Angeklagte argumentierte, der Vergleich offenbare Doppelstandards: Während Gesten von Regierungskritikern streng geahndet würden, blieben ähnliche Bewegungen von Amtsträgern oft unbeachtet.

Nach deutschem Recht ist zwischen lebendigen Hitlergrüßen, die eindeutig erkennbar sind, und Standbildern zu unterscheiden, bei denen die Absicht schwerer nachweisbar ist. Dennoch können Gerichte einen Gruß annehmen, wenn der Kontext dies nahelegt. Der Demonstrant bestritt, dass ein ausgestreckter Arm automatisch eine NS-Geste darstelle – wurde aber trotzdem wegen der Verwendung von Lauterbachs Bild verurteilt.

Kritiker werfen dem Urteil Justizwillkür vor – ein Begriff für politisch motivierte oder willkürliche Rechtsprechung. Auffällig ist, dass der Angeklagte allein für die Abbildung Lauterbachs belangt wurde, nicht jedoch für die Fotos der Redner von 2020. Der Fall steht zudem im Zusammenhang mit dem breiteren Widerstand gegen Corona-Maßnahmen: Lauterbach war zuvor bei einer Kundgebung von Pflegekräften ausgebuht worden.

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Die Strafe von 1.800 Euro bleibt bestehen, da das Gericht die Plakataktion als Missbrauch von NS-Symbolik wertete. Das Urteil unterstreicht die anhaltenden Spannungen bei der Bewertung von Gesten in politischen Protesten. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass der Fall präjudiziell für die künftige Beurteilung von Standbildern in ähnlichen Streitfällen sein könnte.

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