17 January 2026, 13:44

23 Direktkandidaten trotz Sieg aus dem Bundestag 2025 ausgeschlossen – jetzt klagen sie

Ein gerahmtes Wahlkreis-Karte von Bayern, die die Provinzen von Deutschland und Österreich zeigt.

CSU-Politiker Ullrich reicht Klage in Karlsruhe gegen Wahlrecht ein - 23 Direktkandidaten trotz Sieg aus dem Bundestag 2025 ausgeschlossen – jetzt klagen sie

Rechtliche Herausforderungen gegen Bundestagswahl 2025: 23 Direktkandidaten trotz Sieg ausgeschlossen

Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 stehen vor neuen juristischen Auseinandersetzungen, nachdem 23 direkt gewählte Abgeordnete trotz ihres Siegs in ihren Wahlkreisen keinen Einzug in den Bundestag halten durften. Die umstrittene Wahlrechtsreform, die Listenstimmen Vorrang vor Direktmandaten einräumt, hat bei den betroffenen Politikern Empörung ausgelöst. Nun bereitet der ehemalige CSU-Abgeordnete Volker Ullrich eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor.

Auslöser des Streits ist eine Reform, die es Wahlkreissiegern verwehrt, ihr Mandat anzutreten, wenn ihre Partei nicht genug Zweitstimmen für den Einzug in den Bundestag erhält. Diese Regelung, bekannt als Zweitstimmendeckung, führte dazu, dass 23 Abgeordnete – darunter 15 von der CDU, vier von der AfD, drei von der CSU und einer von der SPD – trotz ihres lokalen Erfolgs ausgeschlossen wurden. Die Betroffenen stammen aus 14 Bundesländern, mit sechs Fällen in Baden-Württemberg, fünf in Hessen sowie je drei in Bayern und Rheinland-Pfalz.

Der Bundestag hatte bereits einen früheren Antrag auf Überprüfung des Wahlergebnisses abgelehnt. Diese Entscheidung veranlasste Ullrich, einen der ausgeschlossen CSU-Politiker, nun selbst Verfassungsbeschwerde einzureichen. Er argumentiert, die Reform untergrabe die demokratische Repräsentation, zeigt sich aber zuversichtlich, dass seine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Unterdessen hat auch die Partei BSW eine separate Beschwerde eingereicht und auf Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung verwiesen. Sie verweist auf knapp 7.425 nachträglich geprüfte Stimmen bundesweit und schätzt, dass rund 30.000 weitere Stimmen sie über die Fünf-Prozent-Hürde hätten bringen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im März 2025 einen ähnlichen Antrag der BSW abgewiesen, doch die Partei pocht auf eine vollständige Neuauszählung.

Die anstehenden Rechtsstreitigkeiten könnten die endgültige Festlegung der Bundestagszusammensetzung 2025 verzögern. Sowohl Ullrichs Klage als auch der BSW-Antrag auf Neuauszählung werden nun vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Ein Urteil gegen das aktuelle System könnte dazu führen, dass Deutschlands Wahlrecht neu justiert werden muss – insbesondere im Spannungsfeld zwischen Direktmandaten und Listenplätzen.