24 May 2026, 14:23

Autor vor Gericht: Wenn Tweets gegen Politiker zu Strafbefehlen führen

Beleidigungen gegen Politiker

Autor vor Gericht: Wenn Tweets gegen Politiker zu Strafbefehlen führen

Ein deutscher Autor musste sich wegen Beleidigungen von Politikern auf Twitter rechtlich verantworten – und löste damit eine Debatte über Meinungsfreiheit und den rechtlichen Schutz von Personen des öffentlichen Lebens aus. Der Fall betraf Tweets, die sich gegen den CDU-Politiker Philipp Amthor und die AfD-Abgeordnete Anna Leisten richteten; Anklage wurde aufgrund eines umstrittenen Paragrafen des Strafgesetzbuchs erhoben.

Die juristischen Probleme begannen vor vier Jahren, als der Autor Amthor in einem Tweet als „rassistischen Arsch“ bezeichnete. Damals blieb die Äußerung ohne Folgen. Doch ein Jahr später nannte er die AfD-Politikerin Anna Leisten eine „Nazi“ – was schließlich Ermittlungen nach sich zog.

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Die Staatsanwaltschaft verfolgte den Fall nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der die „Würde des öffentlichen Amtes“ schützt. Dieses Gesetz sieht schärfere Strafen vor und verjährt erst nach fünf Jahren. Die Ermittler handelten „im öffentlichen Interesse“, sodass keine formelle Anzeige nötig war.

Der Autor erhielt zunächst einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen des Amthor-Tweets. Das Verfahren wegen der „Nazi“-Äußerung gegen Leisten wurde später jedoch eingestellt. Trotz des Freispruchs warnte der Autor, dass normale Bürger ohne juristisches Wissen in ähnlichen Fällen schnell in Bedrängnis geraten könnten.

Die Kritik an Paragraf 188 nimmt zu: Erst kürzlich verurteilte der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit die Regelung. Der Autor hält das Gesetz für fehlerhaft – es könnte Hass gegen Politiker eher schüren als sie zu schützen.

Der Fall zeigt die Spannungen zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz von Amtsträgern. Zwar entging der Autor einer Verurteilung, doch das Verfahren offenbart Bedenken hinsichtlich der Anwendung von Paragraf 188. Die Debatte über dessen Zukunft – und seine Auswirkungen auf die öffentliche Diskussion – bleibt weiterhin ungelöst.

Quelle