Bayerische Landespolizeidirektion München: Pass nur auf dem Smartphone/ Bayerische Polizei bringt Algerier in Haft

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Ein weißer Polizeiwagen steht im Vordergrund mit mehreren Autos, die sich dahinter auf der Straße bewegen, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten, in einer ländlichen Umgebung.

Bayerische Landespolizeidirektion München: Pass nur auf dem Smartphone/ Bayerische Polizei bringt Algerier in Haft

Bayerisches Bundespolizeidirektion München: Nur der Pass auf dem Smartphone – Bundespolizei bringt Algerier in Abschiebehaft

Bayerisches Bundespolizeidirektion München – Füssen/Kempten – Am Mittwoch (23. April) kontrollierte die Bundespolizei in Kempten ... ✚ Weiterlesen

Am Dienstagnachmittag hielt die Bundespolizei in Füssen ein Fahrzeug mit französischem Kennzeichen an. Im Inneren befanden sich drei algerische Männer, von denen einer umgehend mit rechtlichen Konsequenzen wegen illegaler Einreise nach Deutschland konfrontiert wurde. Der Vorfall führte zu einer Anklage und einer raschen Gerichtsverhandlung für den undokumentierten Mitfahrer.

Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 38-jährige Beifahrer auf der Rückbank keine gültigen Papiere bei sich führte. Er zeigte den Beamten lediglich eine französische Krankenversicherungskarte sowie ein Handyfoto seines algerischen Passes. Später bestätigte sich, dass er bereits am Vortag mit Hilfe eines Landsmanns illegal nach Deutschland eingereist war.

Dem Mann wurden illegale Einreise und Aufenthalt vorgeworfen. Noch am Tag der Kontrolle wurde er dem Amtsgericht Kempten vorgeführt. Der Fahrer wurde der Beihilfe beschuldigt, während der Beifahrer auf dem Vorderplatz als Zeuge behandelt wurde. Bis zum Dienstagabend erhielt der Undokumentierte ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot. Die Bundespolizei brachte ihn anschließend in die Abschiebehaftanstalt nach Hof. Einen Tag später, am Mittwoch, dem 23. April, wurde er offiziell in die Einrichtung zur Abschiebung überstellt.

Der algerische Staatsbürger soll nun in sein Heimatland abgeschoben werden. Er besitzt kein legales Recht auf Aufenthalt in Deutschland oder den Nachbarstaaten. Der Fall folgt den üblichen Verfahren bei illegaler Einreise und Aufenthalt ohne gültige Dokumente.