Bayerns Kommunalwahlen 2026: Wann die Wahlbenachrichtigung kommt und was zu tun ist
Lotta SchulteBayerns Kommunalwahlen 2026: Wann die Wahlbenachrichtigung kommt und was zu tun ist
Bayerns Kommunalwahlen finden am 8. März 2026 statt – dann wählen die Bürger:innen Oberbürgermeister:innen, Landrät:innen und Stadtratsmitglieder. Alle Wahlberechtigten erhalten spätestens drei Wochen vor dem Urnengang ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Die Behörden weisen darauf hin, die Angaben zu prüfen und bei ausbleibendem Schreiben umgehend aktiv zu werden.
Die Gemeinden müssen die Wahlbenachrichtigungen vier bis sechs Wochen vor den kalenderwochen 2024 versenden. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sie den Wähler:innen spätestens drei Wochen vor den kalenderwochen 2025 vorliegen. Sollte die Benachrichtigung bis zu diesem Stichtag nicht eingetroffen sein, sollten sich die Bürger:innen unverzüglich an ihr örtliches Wahlamt wenden.
Die Wahlbenachrichtigung selbst ist keine Pflichtvoraussetzung für die Stimmabgabe. Wer sie verliert oder nie erhält, kann dennoch wählen – Voraussetzung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der am Wahltag vorgelegt wird.
Wähler:innen haben zudem die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis vorab einzusehen, um ihre Eintragung zu überprüfen. Wer per Briefwahl abstimmen möchte, kann den Antrag mit dem auf der Rückseite der Benachrichtigung befindlichen Formular stellen oder sich direkt an das zuständige Wahlamt wenden.
Bei den anstehenden Wahlen werden in ganz Bayern zentrale Ämter auf kommunaler Ebene besetzt. Die Bürger:innen werden aufgefordert, ihre Wahlunterlagen zu kontrollieren und bei Bedarf Ersatz zu beantragen. Mit einem gültigen Ausweisdokument ist die Teilnahme auch ohne die ursprüngliche Benachrichtigung möglich.