Bayerns stille Tage 2025: Tanzverbot kehrt zurück, Halloween endet um 2 Uhr morgens

Bayerns stille Tage 2025: Tanzverbot kehrt zurück, Halloween endet um 2 Uhr morgens
Das bayerische Feiertagsgesetz legt spezifische Einschränkungen für sogenannte „stille Tage“ fest, darunter ein Verbot, in Bars und Restaurants an Karfreitag Musik zu spielen. Das Tanzverbot ist zwar nicht explizit im Gesetz verankert, ergibt sich jedoch aus der Vorgabe, eine feierliche Atmosphäre zu wahren. Im November 2025 gelten an mehreren stillen Tagen Beschränkungen für ausgelassene Feiern. Betroffen sind Allerheiligen (1. November), der Volkstrauertag (16. November), der Buß- und Bettag (19. November) sowie der Totensonntag (23. November). An Halloween 2025 dürfen Feiern zwar bis 2 Uhr morgens andauern, doch mit Beginn von Allerheiligen tritt das Tanzverbot in Kraft. Sportveranstaltungen sind an diesen Tagen grundsätzlich erlaubt, mit Ausnahmen an Karfreitag und am Buß- und Bettag. 2021 wurde das Tanzverbot gelockert, sodass an bestimmten Tagen begrenzt getanzt werden darf – wenn auch mit eingeschränkten Details. Allerseelen zählt nicht zu den stillen Tagen. Bereits 2013 hatte der Landtag das Tanzverbot gelockert und Clubs sowie Bars gestattet, an den Vorabenden stiller Tage – ausgenommen Karfreitag, Karsamstag und Heiligabend – bis 2 Uhr geöffnet zu bleiben. Verstöße gegen das Tanzverbot an stillen Tagen gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die bayerische Staatsregierung strebt an, an diesen Tagen eine würdevoll-feierliche Stimmung zu bewahren und dabei Tradition mit begrenztem Unterhaltungsangebot in Einklang zu bringen.

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