Behindertenausweis vor dem Übergang: Betroffene müssen neue Beweise vorlegen

Admin User
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Zwei Männer mit Microsoft-ID-Karten, mit einigen anderen Menschen im Hintergrund.

Behindertenausweis vor dem Übergang: Betroffene müssen neue Beweise vorlegen

Ab dem 1. Januar 2026 stellt Deutschland das System der Behinderten-Pauschbeträge vollständig auf digitale Abwicklung um. Damit entfallen für Neuanträge die bisher gültigen papierbasierten Schwerbehindertenausweise. Stattdessen wird die elektronische Datenübermittlung zur Beantragung finanzieller Unterstützung verpflichtend.

Aktuell beträgt der Behinderten-Pauschbetrag je nach Schwere der Behinderung zwischen 384 und 2.840 Euro pro Jahr. Blinde, taubblinde Menschen oder Personen, die ständig auf Pflege angewiesen sind, können bis zu 7.400 Euro jährlich erhalten. Ab 2026 wird die Beantragung dieser Leistungen jedoch ein neues Verfahren erfordern.

Der bisherige physische Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid in Papierform verliert für Neuanträge nach dem Stichtag seine Gültigkeit. Allerdings erkennen die Finanzämter weiterhin alle vor dem 1. Januar 2026 ausgestellten Feststellungen an. Um den Pauschbetrag im neuen System zu beziehen, müssen Menschen mit Behinderung ihrer Rentenversicherung ihre 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer mitteilen.

Ab 2026 übermitteln die Rentenversicherungsträger die Behindertendaten für alle Neuanträge oder Änderungen des Grad der Behinderung (GdB) elektronisch an die Finanzämter. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei die digitale Weiterleitung von Neufeststellungen oder Änderungen des GdB. Experten raten Betroffenen, ihre Steuer-ID noch vor Ende 2025 an ihre Rentenversicherung zu übermitteln – insbesondere, wenn sie einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen oder eine Erhöhung des GdB beantragen möchten. Ohne die Steuer-ID ist die Inanspruchnahme des Pauschbetrags ab 2026 nicht mehr möglich.

Mit dem Wechsel zum digitalen System soll die Beantragung von Behindertenleistungen vereinfacht werden. Betroffene müssen jedoch bis Ende 2025 aktiv werden, um sicherzustellen, dass ihre Daten erfasst sind. Fehlt die korrekte Steuer-Identifikationsnummer, ist der Zugang zum Behinderten-Pauschbetrag ab dem kommenden Jahr gesperrt.