Berlin plant Enteignung von Wohnungsfirmen – Bayern droht mit Verfassungsbeschwerde
Lotta SchulteBerlin plant Enteignung von Wohnungsfirmen – Bayern droht mit Verfassungsbeschwerde
Berlins Linke will Enteignung von Wohnungsunternehmen vorantreiben – Widerstand aus Politik und Ländern
Nach einem Volksentscheid zu diesem Thema hat die Berliner Linke angekündigt, die Enteignung großer Wohnungsunternehmen voranzutreiben. Der Vorstoß stößt jedoch auf scharfe Kritik von politischen Akteuren und Landesregierungen. Bayern hat bereits signalisiert, rechtlich gegen solche Maßnahmen vorgehen zu wollen.
Im März hatte die Berliner CDU-SPD-Koalition ein Gesetz verabschiedet, das die Überführung bestimmter Vermögenswerte in öffentlichen Besitz ermöglicht – allerdings ohne die Enteignung großer Wohnungsvermieter vorzusehen. Sowohl der CDU-Spitzenkandidat Kai Wegner als auch die SPD-Führung in Berlin lehnen die geplante Beschlagnahmung von Wohnungsunternehmen ab.
Bayern positioniert sich klar gegen die Pläne. Florian Herrmann, Chef der Bayerischen Staatskanzlei, erklärte, das Land werde sich „grundsätzlich“ gegen Enteignungsmaßnahmen stellen. Zudem brachte die bayerische Landesregierung eine Initiative im Bundesrat ein, um solche Schritte zu blockieren.
Ein zentraler Streitpunkt ist die vorgesehene Entschädigung für Enteignungen. Berlin schlägt vor, 40 bis 60 Prozent des Marktwerts einer Immobilie zu zahlen. Bayern hält dies für verfassungswidrig, da die Summe unter den verfassungsrechtlichen Anforderungen liege. Zudem warnt der Freistaat, Enteignungen könnten die Finanzmärkte destabilisieren und private Investitionen im Wohnungsbau abschrecken.
Sollte Berlin seine Pläne umsetzen, droht Bayern mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Freistaat besteht darauf, dass die Entschädigungsregelungen gegen das Grundgesetz verstoßen. Ein juristischer Konflikt gilt als wahrscheinlich, falls die Hauptstadt an ihren Vorhaben festhält.






