28 March 2026, 20:16

BGH-Urteil: Bauunternehmen muss jahrelange Silo-Mängel vollständig beheben

Nahaufnahme einer gebrochenen und verwitterten Straßenoberfläche mit tiefen, breiten Rissen.

BGH-Urteil: Bauunternehmen muss jahrelange Silo-Mängel vollständig beheben

Ein jahrelanger Rechtsstreit um ein mangelhaftes Überfahrsilo hat mit einem Grundsatzurteil sein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig beheben muss – unabhängig davon, wie lange das Silo bereits in Betrieb war.

Der Fall begann, als ein Landwirt kurz nach der Fertigstellung des Silos im Jahr 2010 Risse und unebene Flächen feststellte. Der Bauer hatte das Silo im September 2010 in Auftrag gegeben, doch bereits wenig später traten Probleme auf: Die Schäden machten die Nutzung des Bauwerks wie vorgesehen unmöglich. 2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Mängel feststellen zu lassen.

Zwei Jahre später klagte er auf 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab dem Landwirt zunächst in vollem Umfang recht. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Zahlung später jedoch um ein Drittel – mit der Begründung, dass beide Seiten eine Mitschuld an den Problemen träfen.

Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof, der mit seinem Urteil klare Maßstäbe setzte. Das Gericht stellte fest, dass Bauunternehmen dafür Sorge tragen müssen, dass die Bodenverhältnisse für die von ihnen eingebauten Anlagen geeignet sind. Wer gefährliche Situationen schafft, muss angemessene Vorsorge treffen, um Schäden zu vermeiden. Zudem bestätigte der BGH, dass der Landwirt Anspruch auf ein mangelfreies Silo habe – so, wie es ursprünglich zugesichert worden war. Das Unternehmen müsse die Mängel vollständig beheben, unabhängig davon, wie lange das Silo bereits in Betrieb war oder in welchem Zustand es sich nach den Reparaturen befinde.

Das Urteil unterstreicht die Pflicht von Bauunternehmen, die Stabilität ihrer Arbeiten zu garantieren. Gleichzeitig klärt es die Haftungsfrage bei langfristigen Baumängeln, insbesondere wenn die Bodenbeschaffenheit eine Rolle spielt. Der Landwirt erhält nun – wie vom höchsten Gericht angeordnet – die notwendigen Reparaturen in vollem Umfang.

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