Brutaler Raubmord an 78-Jähriger: Täter wegen Schizophrenie zu zwölf Jahren Haft verurteilt
Lotta SchulteBrutaler Raubmord an 78-Jähriger: Täter wegen Schizophrenie zu zwölf Jahren Haft verurteilt
Ein 32-jähriger Mann ist wegen des brutalen Mordes an einer älteren Frau während eines Raubüberfalls zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat ereignete sich, nachdem er durch eine unverschlossene Balkontür in ihre Wohnung eingedrungen war, um Wertgegenstände zu stehlen.
Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da bei dem Angeklagten Schizophrenie diagnostiziert wurde – ein Umstand, der auch die Strafzumessung des Gerichts beeinflusste. Der Täter war in die Wohnung des Opfers eingedrungen, um Beute zu machen. Dort überfiel er die 78-jährige Frau, stopfte ihr Unterwäsche in den Mund, um sie zum Schweigen zu bringen, woraufhin sie erstickte.
Nach der Tat nutzte der Mann die Bankkarte des Opfers für kleinere Einkäufe in Kehl und Offenburg. Forensische Beweise führten später über seine DNA-Spuren am Tatort zu seiner Festnahme am Bahnhof von Offenburg.
Das Gericht sprach ihn des Mordes in Verbindung mit Raub und Vergewaltigung mit Todesfolge schuldig. Zwar wurde seine Schizophrenie als mildernder Umstand gewertet, die Richter betonten jedoch erschwerende Faktoren: Habgier, Heimtücke und die Absicht, weitere Straftaten zu begehen.
Nach deutschem Recht könnte der Verurteilte vorzeitig entlassen werden, wenn er zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hat und sich sein psychischer Zustand durch Behandlung bessert. Die zwölfjährige Haftstrafe spiegelt sowohl die Schwere der Tat als auch die psychische Verfassung des Angeklagten wider. Eine vorzeitige Entlassung hängt von medizinischen Gutachten über seinen Behandlungsfortschritt ab.
Der Fall wurde in einer nicht öffentlichen Verhandlung abgeschlossen, um die Privatsphäre des Angeklagten aufgrund seiner psychiatrischen Diagnose zu schützen.






