Bundespolizeidirektion München: Unbefugte Eintritte und Beschlagnahmungen nach der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen durch die Bundespolizei in Bayern nach 140 Tagen

Bundespolizeidirektion München: Unbefugte Eintritte und Beschlagnahmungen nach der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen durch die Bundespolizei in Bayern nach 140 Tagen
Bundespolizeidirektion München: Unbefugte Einreisen und Festnahmen nach vorübergehender Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen durch die Bundespolizei in Bayern nach 140 Tagen
München – Die für die Grenzpolizeiaufgaben im Freistaat Bayern zuständige Behörde, die Bundespolizeidirektion München, hat nach der vorübergehenden Wiedereinführung der Kontrollen an den Binnengrenzen erste Bilanzen gezogen.
19. Februar 2025, 09:13 Uhr
Deutschland hatte am 16. September 2024 vorübergehend die Binnengrenzkontrollen in Bayern wieder eingeführt. Die vom Bundesinnenminister angeordnete Maßnahme betraf alle landseitigen Schengen-Grenzen in der Region. Offizielle Stellen begründeten den Schritt mit der Stärkung der Sicherheit und der Eindämmung unerlaubter Sekundärmigration.
Die Kontrollen erfassten die Grenzen zu neun Nachbarländern: Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz. Ein Teil dieser Überprüfungen war bereits vor der September-Ankündigung aktiv.
Die Bundespolizei in Bayern sammelte Daten zu den Maßnahmen vom mittleren September 2024 bis zum 2. Februar 2025. In diesem Zeitraum überwachten Beamte Ein- und Ausreisen an zentralen Grenzübergängen. Die veröffentlichten Zahlen basieren auf vorläufigen Statistiken bis Dezember 2024, wobei kleinere Anpassungen aufgrund laufender Qualitätsprüfungen oder Nachmeldungen möglich sind.
Zwischen Januar 2021 und Dezember 2024 registrierten die Behörden 9.820 Fälle, in denen Personen entweder an der bayerischen Grenze abgewiesen oder nach illegalen Einreiseversuchen zurückgeführt wurden. Die Bundespolizeidirektion München, die für die Grenzsecurity im Land zuständig ist, hat keine konkrete Person oder Stelle benannt, die für öffentliche Bekanntmachungen zu den vorübergehenden Kontrollen verantwortlich zeichnet. Bundesweite Statistiken der Bundespolizeipräsidiums sind online abrufbar, während regionale Anfragen an die Pressestelle der Bundespolizeidirektion München per Telefon oder E-Mail gerichtet werden können.
Die vorübergehenden Kontrollen bleiben Teil umfassender Bemühungen zur Steuerung der Migration und Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Die Daten der ersten Phase wurden erfasst und veröffentlicht, wobei weitere Anpassungen im Rahmen laufender Überprüfungen möglich sind. Für offizielle Aktualisierungen und Zahlen wurden Kontaktdaten zur Verfügung gestellt.

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