Bürgergeld-Reform droht: 30 Prozent Kürzung und harte Sanktionen für Bezieher

Bürgergeld-Reform droht: 30 Prozent Kürzung und harte Sanktionen für Bezieher
Deutschlands Sozialsystem steht vor einem tiefgreifenden Umbau. Die aktuelle Bürgergeld-Regelung, die Empfängern monatlich 563 Euro gewährt, soll im Rahmen der geplanten Reformen um 30 Prozent gekürzt werden. Betroffene müssten damit mit einem Verlust von 169 Euro pro Monat rechnen – eine Entwicklung, die Sorgen vor Obdachlosigkeit und verfassungsrechtlichen Bedenken schürt.
Ziel der Reform ist es, das System stärker am Prinzip „Fördern und Fordern“ auszurichten: Die Regeln werden verschärft, und bei Verstößen drohen unverzüglich Sanktionen. Bereits jetzt sind Leistungsbezieher verpflichtet, an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen und zumutbare Arbeit anzunehmen. Künftig werden diese Auflagen noch strenger gehandhabt.
Nach dem neuen Modell der Grundsicherung führt das erste Versäumnis eines Termins beim Jobcenter zu einer zweiten Vorladung. Bei einem zweiten Fehltermin wird die monatliche Leistung um 30 Prozent – also um 169 Euro für Alleinstehende – gekürzt, und zwar ohne Übergangsfrist. Nach einem dritten Nichterscheinen entfallen die Zahlungen komplett, einschließlich der Wohnkostenübernahme. Auch andere Pflichtverstöße, etwa die Ablehnung eines Jobangebots oder mangelnde Eigeninitiative bei der Stellensuche, ziehen eine 30-prozentige Kürzung nach sich. Die verschärften Sanktionen sollen die Verpflichtung zur aktiven Arbeitsuche unterstreichen.
Die geplanten Änderungen könnten die Einkommen der Betroffenen spürbar belasten. Zwar zielen die Reformen darauf ab, die Arbeitsaufnahme zu fördern – doch die 30-prozentige Kürzung und die strengeren Strafen werfen Fragen nach möglichen Härtefällen und der Verfassungsmäßigkeit auf. Sollten die Pläne umgesetzt werden, würde dies einen grundlegenden Wandel im deutschen Sozialsystem markieren.

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