DB InfraGO blockiert Sonderzugang für italienischen Bahnanbieter Italo
Philipp LangeDB InfraGO blockiert Sonderzugang für italienischen Bahnanbieter Italo
Philipp Nagl, Chef von DB InfraGO, lehnt Pläne ab, dem italienischen Bahnanbieter Italo ab 2028 Sonderzugang zum deutschen Fernverkehrsmarkt zu gewähren. Er bezeichnete den Vorschlag als „rechtlich riskant“ und warnte vor jahrelangen Gerichtsprozessen als mögliche Folge.
Im Mittelpunkt der Debatte steht eine befristete „Neueinsteiger-Klausel“, die Italo den Markteintritt in Deutschland erleichtern soll. Nagl argumentiert, dass ein solcher Schritt Instabilität schaffen und sogar innerhalb von 18 Monaten gegen EU-Recht verstoßen könnte.
Kritik übte Nagl insbesondere an der Idee einer zeitlich begrenzten Sonderregelung für Italo, die er als „rechtlich prekär“ bezeichnete. Er warnte, dass bevorzugte Bedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu endlosen Rechtsstreitigkeiten führen würden. Aus seiner Sicht würde dies extreme Unsicherheit für den gesamten Schienenverkehrsmarkt bedeuten.
Die bisherigen, mehrjährigen Rahmenverträge aus dem Jahr 2017 waren bereits wegen ihrer Komplexität und rechtlicher Probleme gekippt worden. Ein neues, verbindliches Regelwerk auf Basis der EU-Trassenverordnung tritt erst 2031 in Kraft – bis dahin bleibt eine lange Phase der Unklarheit.
Trotz der Kontroverse zeigt sich Nagl überzeugt, dass Wettbewerb im Fernverkehr funktionieren kann. Entscheidend sei jedoch, dass am Ende die Fahrgäste davon profitierten. Als Infrastrukturunternehmen habe DB InfraGO keine Präferenz dafür, welche Bahnbetreiber die Züge steuern – wichtig sei nur, dass das System für alle fair funktioniere.
Nagl wies zudem darauf hin, dass Sonderbehandlungen dazu führen könnten, dass Deutschlands Regeln für die Trassennutzung als nicht EU-konform eingestuft werden. Dies würde eine erneute Überarbeitung der Vorschriften erzwingen und die dringend benötigte Stabilität im Sektor weiter verzögern.
Der Vorschlag für Italos Markteintritt in Deutschland stößt bei DB InfraGO damit auf massiven Widerstand. Ohne klare rechtliche Grundlagen bis 2031 bergen kurzfristige Lösungen die Gefahr, die Unsicherheit zu verlängern. Die Entscheidung wird maßgeblich prägen, wie sich der Wettbewerb in den kommenden Jahren entwickelt – und ob die Fahrgäste davon tatsächlich profitieren.






