Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte

Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte
Dehoga: Mindestlohn-Erhöhung macht Steuerentlastung für Gastronomie zunichte
Teaser: Die zum 1. Januar 2026 beschlossene Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie wird durch die Erhöhung des Mindestlohns ausgeglichen – und führt damit nicht zu sinkenden Preisen, wie Branchenvertreter berichten.
„Mit der Steuerentlastung können wir lediglich die Kostensteigerungen auffangen“, sagte Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Bayern, gegenüber der „Bild“ (Samstagsausgabe).
19. Dezember 2025, 23:03 Uhr
Der Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Entscheidung, die die Mindestlohnkommission am 27. Juni 2025 traf, erhielt Ende Oktober die endgültige Zustimmung des Bundeskabinetts. Gleichzeitig tritt an diesem Tag eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung für Speisen in Restaurants in Kraft – doch Branchenvertreter warnen: Von günstigeren Preisen für Gäste wird keine Rede sein.
Die Mindestlohnkommission legte den neuen Mindestlohn auf 13,90 Euro fest (bisher: 12,82 Euro). Die Erhöhung wurde am 29. Oktober 2025 vom Bundeskabinett bestätigt und gilt damit ab Jahresbeginn 2026 bundesweit.
Gleichzeitig sinkt der Mehrwertsteuersatz auf Restaurantleistungen dauerhaft von 19 auf 7 Prozent. Doch die Verbände betonen, dass dieser Entlastungseffekt durch die höheren Lohnkosten wieder aufgezehrt wird. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer von Dehoga Bayern, erklärte, die Steuersenkung diene lediglich dazu, die gestiegenen Ausgaben auszugleichen – einen Vorteil für die Betriebe bringe sie nicht. Ähnlich äußerte sich Patrick Rothkopf, Präsident von Dehoga Nordrhein-Westfalen. Die Mindestlohnerhöhung belaste die Branche finanziell stark und lasse kaum Spielraum, die Mehrwertsteuer-Ersparnis an die Kunden weiterzugeben. Für Gäste werde es daher trotz der Steuerentlastung voraussichtlich keine günstigeren Speisekarten geben.
Während der Mindestlohn zum Jahresbeginn 2026 auf 13,90 Euro steigt, profitieren Restaurants von der gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen. Doch die Branchenverbände sind sich einig: Die Steuerentlastung wird die Preise für Verbraucher nicht senken, da die höheren Löhne die finanziellen Vorteile auffressen. Beide Änderungen treten zwar gleichzeitig in Kraft – doch mit sinkenden Preisen in der Gastronomie ist nicht zu rechnen.

Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte
Die Mehrwertsteuerreduzierung im Gastgewerbe, die am 1. Januar 2026 beschlossen wurde, wird durch die Mindestlohnerhöhung ausgeglichen, wie Branchenberichte berichten, und führt daher nicht zu niedrigeren Preisen. "Mit der Steuerreduzierung können wir Kostensteigerungen absorbieren", sagte Thomas Geppert, Regionalmanager des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Bayern, der "Bild" (Samstagsausgabe).

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