Deutsche YouTuber wegen Islam-Kritik in Hamburg angeklagt – droht ein Präzedenzfall?
Philipp LangeDeutsche YouTuber wegen Islam-Kritik in Hamburg angeklagt – droht ein Präzedenzfall?
Zwei deutsche YouTuber sehen sich mit einem Strafverfahren konfrontiert, nachdem sie ein Video hochgeladen hatten, in dem sie den Islam kritisierten. Niko und Tino, die Betreiber des Kanals Ewiges Leben, veröffentlichten Anfang 2024 einen Clip mit dem Titel Der Islam ist nicht Frieden. Die Hamburger Behörden prüfen nun, ob ihre Äußerungen gegen das Gesetz verstoßen haben, indem sie religiöse Überzeugungen beleidigt oder die öffentliche Ordnung gefährdet haben könnten.
Das Video, das weniger als 1.000 Aufrufe erhielt, enthielt scharfe Aussagen über den Islam. Tino behauptete darin, die Religion bringe „nur Hass, Macht und Mord“ und stehe für „keinen Frieden, keine Freude und kein Leben“. Niko fügte sarkastisch hinzu, während er Aufnahmen von Protesten zeigte: „Wir schreiben das Jahr 2024, und Antisemitismus ist in Deutschland offiziell wieder legal.“
Die Staatsanwaltschaft Hamburg leitete die Ermittlungen nach Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs ein, der die Beleidigung religiöser Bekenntnisse unter Strafe stellt. Nikos Anwalt, Marco Wingert, fordert die Einstellung des Verfahrens. Er argumentiert, das Video drücke christliche Überzeugungen aus, und Bedenken hinsichtlich islamischen Antisemitismus seien von staatlichen Stellen bereits anerkannt. Wingert fragte, warum Privatpersonen für ähnliche Aussagen strafrechtlich verfolgt würden.
Kritik an den Ermittlungen kommt auch von Holger Clas, dem Bundesvorsitzenden der Christlichen Polizeivereinigung. Clas sieht keine rechtliche Grundlage für die Verfolgung von Äußerungen, die unter die Meinungsfreiheit fallen. Zudem äußerte er Bedenken, ob vergleichbare Kritik am Christentum ebenso behandelt würde, und deutete damit eine mögliche Ungleichbehandlung an.
Der Fall wird nun klären, ob die Aussagen der YouTuber nach deutschem Recht als rechtswidrig gelten. Bei einer Verurteilung drohen ihnen Strafen wegen Beleidigung religiöser Bekenntnisse oder Störung des öffentlichen Friedens. Das Urteil könnte zudem Präzedenzcharakter für den Umgang mit ähnlicher Online-Kritik in Zukunft haben.






