Digitalgesetz ebnet Weg für Cloud-Speicherung von Patientendaten in Deutschland
Lotta SchulteDigitalgesetz ebnet Weg für Cloud-Speicherung von Patientendaten in Deutschland
Deutschlands neues Digitalgesetz (DigiG) ermöglicht es Gesundheitsdienstleistern nun, soziale und medizinische Daten in der Cloud zu speichern. Das Gesetz führt strenge Sicherheitsvorschriften ein, um sensible Informationen zu schützen. Bisher hatten viele Bundesländer die Cloud-Speicherung von Patientendaten verboten oder stark eingeschränkt.
Vor dieser Reform galten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen zur Cloud-Nutzung im Gesundheitswesen. Einige verboten sie noch bis vor kurzem vollständig – teilweise bis ins Jahr 2022 hinein. Die Branche zögerte lange mit der Einführung von Cloud-Lösungen, vor allem wegen Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit und des Aufwands für die Systemmigration.
Das Digitalgesetz schreibt nun vor, dass Cloud-Anbieter den C5-Standard erfüllen müssen, ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickeltes Sicherheitsrahmenwerk. Zudem dürfen Datenverarbeitungsprozesse nur in Deutschland oder der EU stattfinden – es sei denn, außerhalb des Blocks gelten vergleichbare Schutzstandards. Damit wird die Einhaltung strenger Datenschutzbestimmungen sichergestellt.
Cloud-Dienste bieten für Krankenhäuser und Arztpraxen erhebliche Vorteile: Die externe Speicherung schützt kritische Daten vor lokalen Ausfällen oder Naturkatastrophen. Zudem stellen Anbieter Backup- und Wiederherstellungstools bereit, die im Störungsfall eine schnelle Rückkehr zum Normalbetrieb ermöglichen.
Das Gesetz ist mit der EU-NIS-2-Richtlinie abgestimmt und schafft so einheitliche Sicherheitsstandards in ganz Europa. Ziel ist es, die digitale Resilienz im Gesundheitssektor zu stärken, ohne die hohen Schutzlevel für sensible Daten zu senken.
Das Digitalgesetz räumt damit bisherige Hürden für die Cloud-Nutzung im deutschen Gesundheitswesen aus dem Weg. Anbieter müssen nun strenge Sicherheitskriterien erfüllen, darunter die C5-Zertifizierung und Vorgaben zur Datenlokalisierung. Die Reform soll die Systemsicherheit verbessern und patientenbezogene Informationen flächendeckend besser schützen.






