Düngeregeln 2027: Bundesländer blockieren EU-Naturschutz – Landwirte erhalten Entlastungen
Emil KrügerDüngeregeln 2027: Bundesländer blockieren EU-Naturschutz – Landwirte erhalten Entlastungen
Deutsche Behörden haben neue Vereinbarungen getroffen, um die landwirtschaftlichen Vorschriften vor der Düngesaison 2027 zu lockern. Die Änderungen umfassen finanzielle Entlastungen, verlängerte Fristen und Ausnahmen für kleinere Betriebe. Gleichzeitig lehnen neun Bundesländer die EU-Naturwiederherstellungsverordnung weiterhin ab und fordern deren vollständige Verschiebung.
Am 29. Oktober 2025 richteten neun deutsche Bundesländer – darunter Sachsen – einen Brief an Umweltkommissarin Jessika Roswall. Darin bestanden sie darauf, dass die EU-Naturwiederherstellungsverordnung in vollem Umfang und nicht nur für Kleinbetriebe verschoben werden müsse. Ohne eine vollständige Aussetzung wollen diese Länder an ihrer Ablehnung festhalten.
Auch finanzielle Anpassungen wurden bestätigt: Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir strich eine geplante Kürzung von 150 Millionen Euro im Rahmen des Planak-Umlageverfahrens und sicherte so dauerhafte Entlastungen. Eine hochrangige Arbeitsgruppe wird nun bis zur Herbst-Agrarministerkonferenz Ende September eine Düngemittelstrategie erarbeiten.
Die neuen Regelungen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Betriebe unter 30 Hektar müssen künftig keine Fruchtfolgekontrollen mehr fürchten und sind von Sanktionen nach GLÖZ 7 befreit. Die Umstellungsfrist für bestimmte landwirtschaftliche Praktiken wurde von fünf auf sieben Jahre verlängert. Zudem ist Brachland nun unter GLÖZ 6 zur Schädlingsbekämpfung – etwa gegen die Schilf-Glasflügelzikade – ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand zulässig.
Auch die Vorschriften für Grünland wurden angepasst: Landwirte müssen Dauergrünland oder Kleegrasflächen nicht umbrechen, wenn diese bis zum 1. Januar 2026 als Ackerland registriert waren. Ein Stichtag für die Umwandlung von Grünland in Deutschland wurde festgelegt. Streit gibt es jedoch weiterhin über Fördermittel für den Ausbau von Tierhaltungsanlagen zur Verbesserung des Tierschutzes.
Ökologisch wirtschaftende Betriebe sind seit Jahresbeginn von den GLÖZ-Regelungen 1, 3, 4, 5, 6 und 7 ausgenommen.
Die neuen Maßnahmen sollen Landwirten vor 2027 Rechtssicherheit bieten. Während kleinere Betriebe Entlastungen erhalten, bleiben größere regulatorische Konflikte bestehen. Bund und Länder werden die Verhandlungen fortsetzen; weitere Details werden auf der anstehenden Agrarministerkonferenz erwartet.






