Entscheidung G 2/24 des Großen Senats klärt Eingriffsrechte in Patentbeschwerden

Admin User
1 Min.
Ein Blatt Papier mit handgeschriebener Schrift darauf.

Entscheidung G 2/24 des Großen Senats klärt Eingriffsrechte in Patentbeschwerden

Ein Rechtsstreit um die Entscheidung G 2/24 der Großen Beschwerdekammer (EBA) des Europäischen Patentamts hat sich zwischen der Firma Foreo Limited und den Kanzleien Häberlein & Mauerer sowie ZQ entfaltet. Im Mittelpunkt steht die Gültigkeit eines Foreo-Patents – ein Fall mit weitreichenden Konsequenzen für Patentinhaber und mutmaßliche Verletzer gleichermaßen. Die Große Beschwerdekammer präzisierte, dass eine Intervention in Berufungsverfahren nur bei bereits anhängigen, gültigen Berufungen möglich ist. Intervenierende erhalten dabei nicht den Status eines "Beschwerdeführers" im Sinne von Artikel 107 EPÜ und können das Verfahren nicht aufrechterhalten, falls die ursprünglichen Berufungen zurückgenommen werden. Dies wurde in der Entscheidung G 2/24 bestätigt. Patentinhaber müssen während der Einspruchsfristen besonders vorsichtig agieren. Das Versenden von Abmahnschreiben könnte mutmaßlichen Verletzern die Möglichkeit eröffnen, sich am Verfahren zu beteiligen. Umgekehrt sollten mutmaßliche Verletzer erwägen, zügig auf Feststellungsklage zu klagen, um ihre Interventionsrechte zu wahren. Die Beobachtung von Konkurrenzpatenten und das rechtzeitige Einlegen von Einsprüchen bleiben zentrale Strategien, um Handlungsspielräume zu sichern. Mit ihrer Entscheidung G 2/24 hat die Große Beschwerdekammer klare Grenzen für Interventionen in Berufungsverfahren gesetzt. Patentinhaber wie mutmaßliche Verletzer müssen ihre Strategien nun entsprechend anpassen – mit Umsicht und rechtzeitigem Handeln als entscheidende Faktoren.