18 April 2026, 02:17

Erdinger Restaurant mit 12.000 Euro Strafe wegen illegaler Beschäftigung bestraft

Eingang zu einem chinesischen Restaurant mit Schildern, Topfpflanze, Tür, Jalousie, Schautafel, Deckenbeleuchtung, Ventilatoren und sichtbaren Tischen und Stühlen im Inneren.

Erdinger Restaurant mit 12.000 Euro Strafe wegen illegaler Beschäftigung bestraft

Ein asiatisches Restaurant in Erding ist mit einer Geldstrafe belegt worden, nachdem Behörden illegale Beschäftigung und Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht aufgedeckt hatten. Kontrollen des Hauptzollamts Landshut förderten mehrere Verstöße zutage, die zu rechtlichen Schritten gegen den Inhaber führten.

Im April 2023 besichtigten Zollbeamte das Restaurant erstmals und stellten fest, dass zwei asiatische Staatsbürger ohne die erforderliche Genehmigung arbeiteten. Die Männer besaßen zwar Pässe und Aufenthaltstitel anderer EU-Länder, doch berechtigten diese nur zu Kurzaufenthalten von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

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Bei einer späteren Kontrolle wurden drei weitere asiatische Staatsbürger entdeckt, die ohne die notwendige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebten. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass der Restaurantinhaber deren illegalen Aufenthalt wissentlich ermöglicht hatte.

Im August 2023 erließ das Amtsgericht Erding einen endgültigen Strafbefehl. Der Inhaber wurde zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt, weil er die illegale Beschäftigung und den Aufenthalt ausländischer Arbeitskräfte begünstigt hatte.

Der Fall ist mit dem Urteil des Gerichts nun abgeschlossen. Der Restaurantbesitzer muss die Strafe in Höhe von 12.000 Euro zahlen, und die illegal beschäftigten Arbeiter waren im Rahmen der Ermittlungen identifiziert worden. Weitere rechtliche Schritte wurden nicht angekündigt.

Quelle