07 April 2026, 18:20

Erfurt und Guy Montavon verhandeln über außergerichtlichen Vergleich nach jahrelangem Streit

Ein Mann in Anzug und Krawatte vor einem schwarzen Hintergrund, als Anwalt in New York City bezeichnet.

Erfurt und Guy Montavon verhandeln über außergerichtlichen Vergleich nach jahrelangem Streit

Ein möglicher außergerichtlicher Vergleich liegt nun im langjährigen Streit zwischen der Stadt Erfurt und Guy Montavon auf dem Tisch. Der ehemalige Mitarbeiter war vor mehr als zwei Jahren fristlos entlassen worden, was eine juristische Auseinandersetzung auslöste, die nun möglicherweise bald beigelegt werden könnte. Wie berichtet wird, haben beide Seiten nach Schlichtungsgesprächen Mitte März über mögliche Bedingungen verhandelt.

Montavons Entlassung ging zunächst auf Vorwürfe wegen Machtmissbrauchs und sexueller Belästigung zurück, die jedoch nie gerichtlich bewiesen wurden. Später änderte die Stadt ihre Begründung und führte finanzielle Verfehlungen als Grund für die Kündigung an.

Die Verhandlungen konzentrieren sich seitdem auf eine Vergleichssumme im mittleren sechsstelligen Bereich, die vor allem ausstehende Gehaltszahlungen abdecken soll. Laut den vorgeschlagenen Bedingungen würde Montavon im Gegenzug seine Klage auf Wiedereinsetzung fallen lassen. Allerdings kam es zu Spannungen, als er nach einer grundsätzlichen Einigung eine zusätzliche Forderung stellte, was die Stadtvertreter verärgert haben soll.

Falls der Vergleich genehmigt wird, könnte er bereits im Mai unterzeichnet werden. Scheitern die Gespräche, wird der Fall im September vor dem Erfurter Arbeitsgericht weiterverhandelt. Die Stadt weigert sich, zu den Verhandlungen Stellung zu nehmen, und beruft sich dabei auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

Die Auseinandersetzung hängt nun davon ab, ob sich beide Seiten auf die überarbeiteten Bedingungen einigen können. Ein Vergleich würde einen Fall beenden, der sich seit Montavons plötzlicher Entlassung im Jahr 2022 hinzieht. Das Ergebnis wird entscheiden, ob er eine Entschädigung erhält oder ob das Gerichtsverfahren später in diesem Jahr fortgesetzt wird.

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