EU verschärft Geldwäschekontrollen für Kryptowährungen und stärkt Finanzaufsicht
Lotta SchulteEU verschärft Geldwäschekontrollen für Kryptowährungen und stärkt Finanzaufsicht
Die EU hat ihre Fünfte Geldwäscherichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht. Damit werden die Geldwäschevorschriften nun auch auf Kryptowährungsbörsen und Anbieter von E-Geld-Dienstleistungen ausgeweitet. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Maßnahmen bis Januar 2020 umsetzen.
Die Richtlinie unterstellt virtuelle Währungen wie Bitcoin einer strengeren Aufsicht. Das bedeutet, dass Plattformen, die mit digitalen Vermögenswerten handeln, künftig denselben Pflichten zur Geldwäscheprävention nachkommen müssen wie traditionelle Finanzinstitute.
Unterdessen hat die Kanzlei Noerr eine wichtige Personalie für ihr Münchner Büro bekannt gegeben: Holger Ebersberger, ein Experte für Private Equity und Mergers & Acquisitions (M&A), wird am 1. August 2018 als Equity Partner einsteigen. Georg Schneider, Co-Leiter der Private-Equity-Sparte von Noerr, ist überzeugt, dass Ebersbergers Kommen die Kompetenzen der Kanzlei im Bereich mittelgroßer und großer Private-Equity-Transaktionen stärken wird. Der Schritt ist Teil von Noerrs Strategie, ihre integrierten Beratungsleistungen für Private-Equity-Kunden weiter auszubauen.
Die neue Richtlinie verpflichtet die EU-Länder, die Bestimmungen bis zum 10. Januar 2020 in nationales Recht umzusetzen. Für Noerr wird die Verpflichtung Ebersbergers die Private-Equity-Praxis der Kanzlei festigen und ihre Expertise bei komplexen Transaktionen erweitern. Beide Entwicklungen stellen bedeutende Fortschritte in ihren jeweiligen Bereichen dar.






