Ex-Geschäftsführer wegen Steuerhinterziehung mit Solarmodulen verurteilt – 9,1 Millionen Euro Schaden
Philipp LangeEx-Geschäftsführer wegen Steuerhinterziehung mit Solarmodulen verurteilt – 9,1 Millionen Euro Schaden
Ein deutsches Gericht hat Christian L., den ehemaligen Geschäftsführer der ESC Verwaltungs GmbH, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die illegale Umgehung von Mindestimportpreisen für chinesische Solarmodule in den Jahren 2014 bis 2016. Das Urteil umfasst zudem erhebliche finanzielle Sanktionen – der entstandene Schaden wird in mehreren Fällen auf insgesamt 9,1 Millionen Euro geschätzt.
Die Verurteilung fällt in eine Phase des drastischen Niedergangs der deutschen Solarmodul-Produktion: Nach einem Höchststand von 3,5 Millionen Einheiten im Jahr 2023 brach die Herstellung bis zu den ersten drei Quartalen 2025 auf knapp über eine halbe Million Module ein.
Christian L. hatte die ESC Verwaltungs GmbH von ihrer Gründung 2010 bis zu ihrer Liquidation 2022 geleitet. Während dieser Zeit räumte er ein, zwischen 2014 und 2016 gezielt Importpreisvorschriften für chinesische Solarpaneele umgangen zu haben. Das Gericht sprach ihn der Steuerhinterziehung schuldig, wobei der Gesamt-Schaden in einer "zweistelligen Anzahl von Fällen" auf 9,1 Millionen Euro beziffert wurde. Als Teil des Urteils beschlagnahmten die Behörden Vermögenswerte in Höhe von fast 1,2 Millionen Euro. Zudem muss Christian L. im Rahmen seiner Bewährungsauflagen 45.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Der Fall fällt mit dem generellen Zusammenbruch der deutschen Solarmodul-Herstellung zusammen. Nach einem Rekordwert von rund 3,5 Millionen Modulen im Jahr 2023 sank die Produktion 2024 um 56 Prozent auf 1,5 Millionen Einheiten. 2025 verschärfte sich der Rückgang weiter: In den ersten neun Monaten des Jahres wurden nur noch 509.200 Module hergestellt – ein Minus von 61 Prozent. Branchenexperten führen den drastischen Einbruch auf die starke Abhängigkeit von günstigeren Importen aus China zurück.
Christian L. hatte bereits im Sommer 2016 Teile der Produktionsanlagen der insolventen Solar-Fabrik AG übernommen. Heute zählt die daraus hervorgegangene Solar Fabrik GmbH zu den wenigen deutschen Unternehmen, die noch Solarmodule herstellen oder deren Produktion im Inland planen.
Das Gericht verhängte gegen Christian L. sowohl finanzielle als auch bewährungsrechtliche Auflagen, darunter die Zahlung von 45.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Unterdessen schrumpft die deutsche Solarfertigung weiter: Nur noch eine Handvoll Hersteller wie die Solar Fabrik GmbH halten die Produktion aufrecht. Der Fall unterstreicht die Herausforderungen der heimischen Branche angesichts des Wettbewerbs durch billige Importe.






