Festnahme am Nürnberger Hauptbahnhof: Rumänin muss 45 Tage ins Gefängnis
Emil KrügerFestnahme am Nürnberger Hauptbahnhof: Rumänin muss 45 Tage ins Gefängnis
Eine 23-jährige Rumänin wurde am Nürnberger Hauptbahnhof von der Bundespolizei festgenommen. Gegen sie lag ein Haftbefehl der Münchner Behörden wegen Diebstahls vor, zudem hatte sie eine unbezahlte Geldstrafe offen. Da sie die Schulden nicht beglich, wurde sie umgehend in Gewahrsam genommen.
Die Frau war bereits wegen Diebstahls verurteilt und zur Zahlung einer Geldstrafe verpflichtet worden. Als sie dieser Auflage nicht nachkam, wandelte ein Gericht die Strafe in eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe um. Bundesbeamte nahmen sie nach einer Identitätsprüfung am Bahnhof fest.
Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft München. Nähere Details zum ursprünglichen Diebstahlsfall wurden nicht bekannt gegeben. Auch dazu, wie viele ähnliche Verhaftungen wegen unbezahlter Geldstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen in Zusammenhang mit Diebstahl es in Deutschland im vergangenen Jahr gab, äußerten sich die Behörden nicht.
Die Frau muss nun die 45-tägige Haftstrafe als Ersatz für die offene Geldstrafe antreten. Der Fall verdeutlicht die Durchsetzung von Freiheitsstrafen bei nicht beglichenen finanziellen Sanktionen. Die Zuständigkeit liegt weiterhin bei der Münchner Staatsanwaltschaft.






