30 March 2026, 06:16

FTI-Pleite: Familie einigt sich mit Check24 – doch die rechtliche Grauzone bleibt

Werbung für die Hartford Travelers Insurance Company, Connecticut, mit Booten, Brücke, Gebäuden und Text zur Werbung für Reiseversicherungsdienstleistungen.

FTI-Pleite: Familie einigt sich mit Check24 – doch die rechtliche Grauzone bleibt

Ein Rechtsstreit zwischen dem Reisevergleichsportal Check24 und einer Familie aus der Rhein-Main-Region über den Zusammenbruch des Reiseveranstalters FTI ist mit einem außergerichtlichen Vergleich beendet worden. Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob der Vermittler Kunden vor der Insolvenz von FTI im Juni 2024 über dessen finanzielle Schwierigkeiten hätte warnen müssen.

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Die Pleite von FTI führte ab dem 6. Juli 2024 zur Stornierung aller Reisen und ließ viele Urlauber strandet zurück. Die Familie argumentierte, Check24 habe sie nicht über die Risiken informiert, obwohl Berichte über die finanziellen Probleme von FTI bereits monatelang im Umlauf gewesen seien. Die Familie hatte Hotelaufenthalte als Einzelleistungen gebucht und war daher nicht über den Deutschen Reise-Sicherungsfonds abgesichert. Ihre Anwälte behaupteten, angesichts der bekannten finanziellen Instabilität hätte Check24 stattdessen ein versichertes Pauschalangebot empfehlen müssen.

Rechtsexperten sind uneins, ob Vermittler verpflichtet sind, Kunden proaktiv über mögliche Insolvenzen zu informieren. Hans-Josef Vogel, ein Anwalt der Kanzlei Advant Beiten, vertrat die Auffassung, dass keine Pflichtverletzung vorgelegen habe, und warnte davor, dass eine Haftung der Vermittler Reiseveranstaltern schaden könnte. Das Landgericht München erließ kein Urteil, da sich beide Parteien auf eine private Einigung verständigten.

Die Einzelheiten der Vereinbarung bleiben vertraulich. Unterdessen läuft vor dem Amtsgericht Bad Homburg ein separates Verfahren, in dem ein weiterer Anwalt ein Paar vertritt, das über FTI ein ungeschütztes Luxushotel gebucht hatte. Auch hier dreht sich der Streit darum, ob der Vermittler auf das Insolvenzrisiko hätte hinweisen müssen.

Der Kollaps von FTI zerstörte unzählige Urlaubspläne, doch genaue Zahlen zu betroffenen Reisenden oder Entschädigungsforderungen wurden nicht veröffentlicht. Die außergerichtliche Einigung verhindert ein richtungsweisendes Urteil zur Haftung von Vermittlern in Insolvenzfällen. Damit bleibt unklar, ob Reiseplattformen Kunden über finanzielle Risiken bei Reiseveranstaltern warnen müssen.

Da ähnliche Streitfälle noch anhängig sind, besteht die rechtliche Unsicherheit für Reisende und Vermittler weiter. Die Insolvenz von FTI wirkt sich weiterhin auf diejenigen aus, die ungeschützte Leistungen gebucht haben, und offenbart Lücken im Verbraucherschutz.

Quelle