24 May 2026, 00:24

Fürth führt Prepaid-Karten für Asylsuchende ein – was sich ab Juli ändert

Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz: Einführung der Zahlungskarte in unserer Organisation

Fürth führt Prepaid-Karten für Asylsuchende ein – was sich ab Juli ändert

Ab Juli 2024 erhalten Asylsuchende im Landkreis Fürth ihre Leistungen über eine Prepaid-Zahlungskarte. Das neue System ersetzt Barauszahlungen und Banküberweisungen und stellt damit eine Veränderung in der Auszahlung der finanziellen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dar.

Die Karte wird an Empfänger ab 14 Jahren bei ihrem nächsten regulären Auszahlungstermin ausgegeben. Sie kann bei allen Händlern eingesetzt werden, die Mastercard akzeptieren – allerdings mit Einschränkungen: Internationale Überweisungen und die meisten Online-Käufe sind gesperrt. Ausnahmen bilden etwa Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr, darunter das Deutschlandticket.

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Inhaber der Karte können monatlich bis zu 50 Euro in bar abheben. Kontostand und Transaktionen lassen sich über eine mehrsprachige App oder Website einsehen. Bei Fragen stehen KI-gestützte Chatbots per Telefon oder Chat in mehreren Sprachen für häufige Anfragen bereit.

Überweisungen und Lastschriften sind nur an vorab genehmigte Empfänger möglich, die auf einer offiziellen „Positivliste“ geführt werden. Die Karte ist bundesweit nutzbar, sofern der Inhaber nicht durch asyl- oder aufenthaltsrechtliche Beschränkungen in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist.

Mit der Umstellung entfallen künftig Barzahlungen und Banküberweisungen – alle Leistungen werden direkt auf die Karte geladen. Ziel des Systems ist es, die Auszahlungen effizienter zu gestalten und gleichzeitig strenge Kontrollen über die Verwendung der Mittel zu gewährleisten.

Quelle