Gema siegt vorläufig im Streit um Songtexte gegen OpenAI

Gema siegt vorläufig im Streit um Songtexte gegen OpenAI
Anzeige Die Verwertungsgesellschaft klagt über die Nutzung von Songtexten durch die KI. Zu Beginn des Verfahrens gibt das Gericht eine vorläufige Einschätzung ab.
- September 2025, 08:57 Uhr
Ein Rechtsstreit zwischen der Gema und OpenAI eskaliert wegen der unberechtigten Verwendung von Songtexten. Das Landgericht München hat signalisiert, dass die Musikrechteorganisation gute Aussichten auf Erfolg hat. Im Mittelpunkt stehen die Texte von neun bekannten Liedern, darunter Helene Fischers Hit „Atemlos“.
Kern des Streits ist die Frage, ob OpenAI urheberrechtlich geschützte Texte unzulässig für das Training seiner KI genutzt hat. Die Klage bezieht sich auf neun Titel, wobei es vor allem um die Texte und nicht um die Melodien geht. Die vorsitzende Richterin, Elke Schwager, deutete an, dass die Argumente der Gema in fast allen zentralen Punkten überzeugend seien.
Falls das Gericht der Gema recht gibt, könnte OpenAI hohe Zahlungen für die ungenehmigte Nutzung der Texte drohen. Das Urteil wird zudem klären, wie KI-Entwickler künftig mit Urheberrechten umgehen müssen, wenn sie ihre Systeme trainieren. Eine endgültige Entscheidung wird in den kommenden Monaten erwartet.

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