Gericht bestätigt Schulpflicht trotz religiöser Bedenken der Eltern

Admin User
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Eine belebte Straßenszene mit vielen Menschen, darunter Schulmädchen in Uniformen mit Jacken, einige halten ein Schild, andere fahren Fahrräder mit Helmen, mit Gebäuden, Bäumen und einem Tor im Hintergrund.

Eltern bestehen auf Homeschooling: Gericht wirft Klage gegen Schulbesuchspflicht ab - Gericht bestätigt Schulpflicht trotz religiöser Bedenken der Eltern

Ein deutsches Gericht hat die Schulpflicht für Kinder bestätigt – selbst dann, wenn Eltern aus religiösen Gründen auf Hausunterricht bestehen. Die Entscheidung fiel nach einer Klage einer Familie, die sich gegen die Anordnung zur Schulanmeldung wehrte und dabei Unterstützung von einem christlichen Bildungsnetzwerk erhielt.

Die Familie hatte argumentiert, ihre Kinder könnten über den Schulverein „Bildung für Alle“ – ein „freies christliches Netzwerk für Hausunterricht“ – zu Hause unterrichtet werden. Dies entspreche ihren religiösen Überzeugungen und garantiere gleichzeitig eine angemessene Bildung. Doch der Verwaltungsgerichtshof Münster wies ihre Beschwerde zurück und begründete dies damit, dass der Verein rechtlich nicht als Schule anerkannt sei.

Das Gericht stellte fest, dass die Gruppe keinen regelmäßigen, strukturierten Unterricht anbiete, wie es die Bildungsvorschriften vorsehen. Zudem bestätigte es, dass die Schulpflicht unabhängig von alternativen Bildungs- oder Erziehungskonzepten bestehe. Bereits das Verwaltungsgericht Münster hatte in einer früheren Entscheidung die ursprüngliche Klage der Familie gegen die Anmeldepflicht abgewiesen. Nach deutschem Recht müssen Eltern schulpflichtige Kinder an einer anerkannten Einrichtung anmelden. Die Richter betonten, dass religiöse Bedenken Familien nicht von dieser Verpflichtung befreien.

Das Urteil unterstreicht die gesetzliche Pflicht zum Besuch einer anerkannten Schule. Der Versuch der Familie, sich auf ein Hausunterrichtsnetzwerk zu berufen, wurde als unzureichend im Sinne des Bildungsrechts eingestuft. Die Entscheidung lässt keinen Spielraum für Ausnahmen aufgrund religiöser oder persönlicher Präferenzen.

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