Gericht erlaubt Flüchtlingsheim im Heubethof – trotz Widerstand des Bürgermeisters

Gericht erlaubt Flüchtlingsheim im Heubethof – trotz Widerstand des Bürgermeisters
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass der Heubethof in Blaichach zur Unterbringung von bis zu 40 Geflüchteten genutzt werden darf. Dieses Urteil erging trotz eines Eilantrags der Bürgermeister Christof Endreß, der die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft verhindern sollte. Unterdessen hat sich Bürgermeister Christof Endreß mit Anwohnern zusammengetan, die sich gegen eine Flüchtlingsunterkunft in Gunzesried-Säge aussprechen.
Mit dem Richterspruch kann der Heubethof in Blaichach nun als Flüchtlingsunterkunft dienen – trotz der Bemühungen der Bürgermeister Christof Endreß, dies zu verhindern. In den Suchergebnissen wurden keine konkreten Angaben zu den in Frage kommenden Standorten für die Unterbringung der Geflüchteten gemacht. In einer weiteren Entwicklung hat sich Bürgermeister Christof Endreß einer Petition an den Landtag angeschlossen, die sich gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft in Gunzesried-Säge richtet. Die von mehr als 600 Bürgern unterzeichnete Eingabe bringt die Sorgen der örtlichen Bevölkerung über die vorgesehene Einrichtung zum Ausdruck.
Nach der Ablehnung des Eilantrags der Bürgermeister Christof Endreß durch das Gericht steht nun fest, dass der Heubethof in Blaichach bis zu 40 Geflüchtete aufnehmen wird. Gleichzeitig hält der Widerstand gegen die geplante Unterkunft in Gunzesried-Säge an: Bürgermeister Christof Endreß und über 600 Einwohner haben ihre Bedenken in einer Petition an den Landtag vorgebracht.

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