17 June 2026, 22:12

Gericht stoppt Böhmermanns Vorwürfe gegen Arne Schönbohm

Fake News Verbreitung - Boehmermann verliert vor Gericht

Gericht stoppt Böhmermanns Vorwürfe gegen Arne Schönbohm

Ein Münchner Oberlandesgericht hat in einem Verleumdungsverfahren gegen Jan Böhmermann zugunsten von Arne Schönbohm entschieden. Das Gericht untersagte Böhmermann, die Behauptung zu wiederholen, Schönbohm habe Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterhalten. Schönbohm hatte Schadensersatz für die Vorwürfe gefordert, die er als falsch und rufschädigend zurückwies.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits standen Äußerungen Böhmermanns, der seine Aussagen als Satire verteidigte. Das Gericht wies dieses Argument zurück und betonte, dass selbst satirische Behauptungen eine faktische Grundlage benötigten. Zudem stellte es fest, dass eine ZDF-Sendung den Eindruck erweckt habe, Schönbohm unterhalte bewusst Kontakte zum russischen Geheimdienst.

Schönbohms Position wurde durch einen Fehler seines eigenen Anwalts geschwächt: In einem Interview wiederholte dieser versehentlich die falschen Vorwürfe, was das Gericht als Mitgrund dafür wertete, dass sich die Behauptungen weiter verbreiteten. Dieser Patzer trug dazu bei, dass das Gericht ein vorheriges Urteil bestätigte, wonach Böhmermanns Aussagen Schönbohms Persönlichkeitsrechte verletzt hatten.

Schönbohm hatte mindestens 100.000 Euro Schadensersatz gefordert, doch das Gericht lehnte diesen Anspruch ab. Der ZDF, der nicht direkt in den Entschädigungsprozess involviert war, bedauerte das Urteil und betonte, die Sendung habe nicht die Absicht gehabt, Schönbohm eine Verbindung zu ausländischen Geheimdiensten zu unterstellen.

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Die Entscheidung bedeutet, dass Böhmermann die umstrittenen Behauptungen nicht mehr äußern darf. Schönbohm, enttäuscht über die abgelehnte Entschädigung, gab an, dass seine Prozesskosten bereits über 60.000 Euro betragen. Das Urteil unterstreicht, dass Persönlichkeitsrechte selbst im Kontext von Satire gewahrt werden müssen.

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