08 June 2026, 20:12

Gericht stoppt Linke: AfD-Politiker gewinnen Prozess um angebliche Parkinson-Spott-Vorwürfe

Linkenpartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linke: AfD-Politiker gewinnen Prozess um angebliche Parkinson-Spott-Vorwürfe

Ein Gericht in Rostock hat zwei Kreisverbänden der Linken untersagt, die Behauptung zu wiederholen, Politiker der AfD hätten die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten verspottet. Das Urteil folgt auf eine Klage von 13 AfD-Mitgliedern, die die Vorwürfe als falsch und rufschädigend zurückwiesen.

Der Streit begann nach einer hitzigen Debatte im Landtag im April 2025, als ein Abgeordneter der Linken die Vorwürfe während einer Sitzung äußerte. Der Konflikt eskalierte, nachdem die Partei die Anschuldigungen in einer Pressemitteilung wiederholte und damit eine empörte Reaktion der AfD auslöste.

Dreizehn AfD-Abgeordnete, darunter der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Enrico Schult, reichten daraufhin Klage ein. Sie erwirkten eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, die Äußerungen seien ehrverletzend und unbelegt. Das Oberlandesgericht Rostock gab ihnen recht und stellte fest, dass die Linke ihre Vorwürfe nicht beweisen konnte. Die Richter betonten, dass Politiker zwar scharfe Kritik ertragen müssten, persönliche Beleidigungen ohne Nachweis jedoch inakzeptabel seien.

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Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Persönlichkeitsrechte der Kläger verletzt worden seien, und verbot den beiden Kreisverbänden der Linken, die umstrittenen Passagen erneut zu verbreiten. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein begrüßte die Entscheidung und warf der Linken vor, „falsche Behauptungen“ verbreitet zu haben, um Reputationen zu schädigen. Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung dafür, dass die Vorwürfe von Anfang an haltlos gewesen seien.

Die einstweilige Verfügung hindert die Linke daran, die Anschuldigungen gegen die AfD-Politiker zu wiederholen. Ausschlaggebend für die richterliche Entscheidung war das Fehlen von Zeugen oder Beweisen für die ursprünglichen Vorwürfe. Rechtsbeobachter weisen darauf hin, dass der Fall ein Präzedenzurteil zu den Grenzen politischer Kritik in öffentlichen Stellungnahmen schafft.

Quelle