23 June 2026, 20:09

Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmens Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmens Deepfake-Skandal

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel erlassen. Dem Magazin ist es nun untersagt, bestimmte Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Die Entscheidung folgt einem Rechtsstreit über Behauptungen, Ulmen habe mit künstlicher Intelligenz erzeugte Fake-Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet.

Ulmen hatte im April erstmals vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen Der Spiegel eingereicht. Im Mai entschied das Gericht zunächst, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe zulässig sei. Das Oberlandesgericht hat nun jedoch Teile dieses Urteils gekippt.

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass Ulmen die KI-generierten Inhalte produziert und weitergegeben habe. Der Spiegel darf diese konkreten Vorwürfe daher nicht wiederholen. Zudem ist dem Magazin untersagt, Zitate aus einer 50 Jahre alten E-Mail Ulmens an seinen Verteidiger zu veröffentlichen, da das Gericht diese als Teil seines „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ mit besonders hohem Schutzbedürfnis einstuft.

Fernandes wirft Ulmen mehr als nur die Erstellung der Deepfakes vor. Sie behauptet, er habe gefälschte Social-Media-Profile unter ihrem Namen angelegt, sie in Telefonaten imitiert und sich mit anderen Männern in sexuellen Gesprächen ausgegeben. Trotz der Einschränkungen darf Der Spiegel weiterhin über Fernandes’ separate Vorwürfe wegen körperlicher Gewalt durch Ulmen berichten. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt derzeit wegen dieser Vorwürfe häuslicher Gewalt.

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Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann. Diese hatte argumentiert, die ursprüngliche Berichterstattung des Spiegel habe zu einer übermäßigen Medienberichterstattung und einer einseitigen öffentlichen Debatte geführt.

Die einstweilige Verfügung begrenzt, was Der Spiegel über die Deepfake-Vorwürfe veröffentlichen darf. Das Magazin behält jedoch das Recht, über Fernandes’ Misshandlungsvorwürfe zu berichten. Unterdessen hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Pläne angekündigt, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und digitale sexualisierte Gewalt zu verschärfen.

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