Gerichtsurteil im Grünen-Streit: Gelbhaar verliert teilweise gegen Schedlich
Lotta SchulteGerichtsurteil im Grünen-Streit: Gelbhaar verliert teilweise gegen Schedlich
Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar und seiner Parteikollegin Klara Schedlich hat nun eine teilweise Klärung gefunden. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass Schedlich bestimmte in einer eidesstattlichen Versicherung gemachte Aussagen wiederholen darf. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe, die Gelbhaars politische Karriere schwer belastet haben.
Ausgelöst wurde die Kontroverse durch einen Bericht des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) über mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar. Keine dieser Anschuldigungen stammte ursprünglich von Schedlich, doch reichte sie später eigene Aussagen in einer eidesstattlichen Versicherung ein. Viele der anfänglichen Vorwürfe erwiesen sich schließlich als nicht haltbar, woraufhin der RBB eine Entschuldigung veröffentlichte.
Gelbhaar wies die Vorwürfe stets als falsch zurück. Dennoch kostete ihn der Skandal die sichere Nominierung für die Bundestagswahl. Anfang 2025 verließ er schließlich ganz den Bundestag.
Das Urteil des Gerichts sprach keiner der beiden Seiten eine vollständige Rechtfertigung zu. Stattdessen beschrieb es Teile des Streits als eine Frage widerstreitender Darstellungen. Zwar errang Schedlich einen juristischen Erfolg, der es ihr erlaubt, bestimmte Behauptungen zu wiederholen – doch das Gericht bestätigte nicht deren Wahrheit.
Die richterliche Entscheidung ermöglicht es Schedlich, spezifische Vorwürfe ohne rechtliche Konsequenzen zu wiederholen. Für Gelbhaar bleibt der Schaden für sein politisches Ansehen jedoch bestehen, da er den Bundestag bereits vor Monaten verlassen hat. Der Fall zeigt, wie nachhaltig öffentliche Auseinandersetzungen wirken können – selbst wenn sich manche Vorwürfe als unbelegt erweisen.






