Grundsteuerreform spaltet Länder: Über 2.000 Klagen von wütenden **Eigentümern**

Verfassungswidrig? Bundesfinanzhof verhandelt Grundsteuer-Klagen - Grundsteuerreform spaltet Länder: Über 2.000 Klagen von wütenden **Eigentümern**
Fünf deutsche Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen – haben eigene Grundsteuersysteme eingeführt und sich damit vom bundesweiten Modell abgewandt. Die Reform, die insgesamt ertragsneutral gestaltet werden sollte, hat für Kontroversen gesorgt: Über 2.000 Eigentümer haben bundesweit Klagen eingereicht.
Das neue System, das nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 das veraltete Bundesmodell ersetzen sollte, ermöglicht es den Ländern, ihre regionale Autonomie zu wahren und die Steuerregelungen an ihre spezifischen wirtschaftlichen und politischen Prioritäten anzupassen. Besonders umstritten ist jedoch die pauschale Bewertung von Eigentumswohnungen, die viele Besitzer als zu hoch bemängeln. Gegen diesen Aspekt laufen derzeit Verfahren vor dem Bundesfinanzhof in München, wobei Klagen aus Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen eingereicht wurden.
Sowohl der Haus & Grund Deutschland – Eigentümerverband als auch der Bund der Steuerzahler haben die Reform scharf kritisiert. Zwar zielt die Neuregelung auf Ertragsneutralität ab, doch können einzelne Eigentümer mit höheren oder niedrigeren Abgaben belastet werden – Kosten, die letztlich auf die Mieter umgelegt werden können. Dies hat zu weitverbreitetem Unmut bei Eigentümern und Mietern gleichermaßen geführt.
Die Grundsteuerreform, die regionale Eigenständigkeit und Ertragsneutralität in Einklang bringen soll, stößt bei Eigentümern und Mietern auf erheblichen Widerstand. Mit über 2.000 bundesweiten Klagen und scharfer Kritik von Verbänden bleibt die Zukunft der Reform ungewiss, während die Gerichtsverfahren weiterlaufen.

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