Illegale Beschäftigung: Zwei Maler ohne Papiere zu Geldstrafen verurteilt
Johanna PetersIllegale Beschäftigung: Zwei Maler ohne Papiere zu Geldstrafen verurteilt
Zwei Maler, die in Deutschland ohne die erforderlichen Genehmigungen gearbeitet haben, sind zu Geldstrafen verurteilt und zur Ausreise aufgefordert worden. Beamte des Zollamts Regensburg deckten den Verstoß bei einer Routinekontrolle ihres Arbeitgebers, eines örtlichen Unternehmens, auf.
Die beiden Männer, 34 und 43 Jahre alt, verfügten lediglich über vorläufige tschechische Aufenthaltstitel. Nach deutschem Recht hätten sie jedoch einen deutschen Aufenthaltstitel benötigen, um legal einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen.
Die Ermittlungen bestätigten, dass sie ohne die notwendigen Papiere in Deutschland gelebt und gearbeitet hatten. Daraufhin leiteten die Behörden ein Verfahren wegen illegalen Aufenthalts ein. Beide Maler wurden angewiesen, das Land umgehend zu verlassen.
Die Höhe der Strafen richtete sich nach der Dauer ihres Aufenthalts und ihrem verdienten Einkommen. Der 34-Jährige musste 2.300 Euro zahlen, der 43-Jährige wurde mit 300 Euro belegt.
Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen in Deutschland. Beide Männer haben das Land inzwischen verlassen, und ihr Arbeitgeber könnte wegen der Einstellungspraxis weiteren Prüfungen unterzogen werden.






