21 April 2026, 06:13

Karsamstag: Warum dieser stille Feiertag kein freier Tag ist

Altmodische Oster-Postkarte mit zwei Kindern in einem Ei mit zwei Kaninchen und begleitendem Text, der einen frohen Ostergruß wünscht.

Karsamstag: Warum dieser stille Feiertag kein freier Tag ist

Karsamstag – ein Tag zwischen Tradition und Alltag

Der Karsamstag, der Tag vor Ostersonntag, hat in der christlichen Tradition eine tiefe Bedeutung. Doch anders als andere Feiertage im Osterfestkreis bleibt er in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein ganz normaler Werktag. In diesem Jahr gibt es oft Verwirrung über seine Bezeichnung – soll man von Karsamstag oder Ostersamstag sprechen? Rechtlich ändert sich daran jedoch nichts.

Theologisch wird der Tag als Karsamstag bezeichnet und markiert das Ende der Fastenzeit. Er dient als Zeit der stillen Besinnung. Dennoch ist im Volksmund auch der Begriff Ostersamstag verbreitet – eine Bezeichnung, die zwar weit genutzt, aber offiziell nicht anerkannt wird. Sein Datum verschiebt sich jährlich, da es sich nach religiösen Berechnungen richtet, die an den Mondkalender geknüpft sind. 2026 fällt der Karsamstag auf den 4. April, Ostersonntag folgt am 5. April.

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Trotz seiner religiösen Bedeutung ist der Karsamstag in keinem deutschen Bundesland ein gesetzlicher Feiertag. Arbeitnehmer müssen regulär zur Arbeit erscheinen, sofern der Tag in ihren üblichen Dienstplan fällt – ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht nicht. Behörden haben in der Regel geöffnet, wenn auch in manchen Regionen die Öffnungszeiten reduziert sein oder der Tag als stiller Tag der Besinnung begangen werden kann.

Ähnlich verhält es sich in den Nachbarländern: In Österreich und der Schweiz gilt der Karsamstag ebenfalls als normaler Arbeitstag – ohne besonderen rechtlichen Status oder Feiertagsregelung.

Für Beschäftigte bedeutet der Karsamstag also weder einen garantierten freien Tag noch Lohnzuschläge. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen arbeiten weitgehend wie gewohnt, auch wenn in einigen Gebieten die Öffnungszeiten angepasst werden. Die religiöse Bedeutung des Tages bleibt bestehen – doch rechtlich wird er wie jeder andere Werktag behandelt.

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