Kommunalwahl 2026: Kandidaturen für Kreistag und Landrat ab Dezember möglich

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Ein mit Sitzenden Personen gefüllter Saal, beleuchtet von vielen Lichtern, mit Fahnen links, einem Podium rechts und einer Werbetafel links.

Kommunalwahl 2026: Kandidaturen für Kreistag und Landrat ab Dezember möglich

Die Kommunalwahl 2026 wirft ihre Schatten voraus. Wie der Kreiswahlleiter mitteilt, beginnt am 9. Dezember 2025 die Frist für die Einreichung von Bewerbungen für die Wahl des Kreistags und des Landrats.

Die Einreichungsphase für die Kandidaturen zur Kreistags- und Landratswahl 2026 in Regensburg startet am 9. Dezember 2025. Nur politische Parteien und eingetragene Wählergruppen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dürfen Vorschläge einbringen. Die Frist für die Einreichung endet Anfang Januar des kommenden Jahres.

Nach dem bayerischen Kommunalwahlrecht müssen berechtigte Parteien und Wählergruppen Mitglieder mit aktivem und passivem Wahlrecht vorweisen. Dazu zählen auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens zwei Monaten im Landkreis wohnen. Alle vorgeschlagenen Kandidaten müssen die Wohnsitz- und Wählbarkeitsbestimmungen des Freistaats erfüllen.

Das Verfahren stellt sicher, dass nur qualifizierte Bewerber für die Wahlen berücksichtigt werden. Sämtliche Unterlagen müssen bis zum 8. Januar eingereicht werden. Weitere Informationen zum Wahlzeitplan sind über die offiziellen Kanäle des Landkreises erhältlich.