Landshut passt Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren 2025 an – was sich für Eigentümer ändert
Emil KrügerLandshut passt Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren 2025 an – was sich für Eigentümer ändert
Stadt Landshut verschickt ab 7. Januar 2025 aktualisierte Grundsteuerbescheide und Straßenreinigungsgebühren
Das städtische Steueramt Landshut wird ab dem 7. Januar 2025 aktualisierte Bescheide zur Grundsteuer sowie zu den Straßenreinigungsgebühren versenden. Rund 30.500 Schreiben informieren Bürgerinnen, Bürger und Eigentümer über neue Abgaben und Anpassungen in der gesamten Stadt.
Die anstehenden Bescheide spiegeln die Änderungen der jüngsten Grundsteuerreform wider, die das Bewertungsverfahren vereinfachen und die Pflichten für die Steuerzahler transparenter gestalten soll. Zwei zentrale Neuerungen sind ein gesenkter Hebesatz von 295 Prozent für die Grundsteuer A sowie ein festgelegter Hebesatz von 483 Prozent für die Grundsteuer B.
Neben den Steueraktualisierungen enthalten die Schreiben auch die neu berechneten Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum 2025 bis 2028. Die neuen Sätze variieren je nach Reinigungsklasse: Klasse 1.1 steigt auf 1,31 Euro pro Meter Straßenfront, Klasse 1.2 auf 2,76 Euro. Bei Klasse 2 beträgt der Satz nun 5,43 Euro pro Meter, und Klasse 3 kostet 10,38 Euro pro Meter.
Die aktualisierten Bescheide nennen die genauen Beträge für Grundsteuern und Straßenreinigung. Die Bürger können ab Anfang Januar mit ihren Schreiben rechnen; die angepassten Gebühren und Hebesätze gelten ab dem 1. Januar 2025. Die Änderungen sind Teil der Bemühungen, die Transparenz bei der Berechnung lokaler Abgaben zu erhöhen.






