25 April 2026, 16:15

Landshut setzt Grundsteuerreform nach jahrelanger Anpassung um

Schwarz-weißes Architekturzeichnung eines Hauses mit zahlreichen Fenstern und einem Dachfirst, beschriftet als das erste Haus in Deutschland, begleitet von detaillierten Bauplänen und Text.

Landshut setzt Grundsteuerreform nach jahrelanger Anpassung um

Landshut schließt Grundsteuerreform nach Jahren der Anpassung ab

Nach jahrelangen rechtlichen und verwaltungstechnischen Anpassungen hat Landshut die neueste Reform der Grundsteuer abgeschlossen. Die Änderungen folgen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das eine bundesweite Neuregelung der Berechnungsgrundlagen erzwang. In diesem Monat bestätigte die Stadt die neuen Steuersätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Der Prozess begann im April 2018, als das Bundesverfassungsgericht das damalige Grundsteuersystem als veraltet und ungerecht einstufte. Als Reaktion verabschiedete der Bayerische Landtag im November 2021 ein neues Grundsteuergesetz, das auf ein Flächenmodell umstellte – weg von den bisherigen Bewertungsmethoden.

Der Stadtrat von Landshut setzte im Oktober 2024 weitere Maßnahmen um und legte aktualisierte Hebesätze fest: Die Grundsteuer A für Wohngebäude wurde auf 295 Prozent gesenkt, die Grundsteuer B für gewerbliche Immobilien auf 483 Prozent festgesetzt. Diese Anpassungen folgten einem Vorschlag der CSU-Fraktion aus dem Frühjahr.

Anfang Januar verschickte das städtische Steueramt rund 30.000 Grundsteuerbescheide an lokale Eigentümer:innen. Die Reaktion blieb vergleichsweise ruhig – nur etwa 200 Widersprüche wurden eingelegt. Die meisten Bedenken konnten in direkten Gesprächen mit den Mitarbeiter:innen geklärt werden, die in den ersten beiden Monaten hohe Anrufvolumen bewältigten: bis zu 150 Anrufe täglich im Januar und Februar, 100 im März und 50 in den Folgemonaten. Neun ungelöste Fälle werden nun von der Regierung von Niederbayern geprüft.

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Die Reformen beenden eine lange Phase der Umstellung für Landshuts Grundbesitzer:innen. Mit den meisten Widersprüchen bereinigt und den neuen Sätzen in Kraft kann sich das Steueramt nun auf den regulären Verwaltungsbetrieb konzentrieren. Das aktualisierte System entspricht dem bayerischen Flächenmodell und stellt die Einhaltung des Verfassungsurteils von 2018 sicher.

Quelle