19 February 2026, 04:22

Mordprozess in München: Enkel tötet Großmutter nach Streit um gestohlenes Obst

Eine Schwarz-Weiß-Zeichnung eines Mannes, der neben einer Frau auf dem Boden liegt, mit einer Wand und einer Tür im Hintergrund, betitelt mit "Victor Hugo Münster - Die Ermordung der Königin."

Mordprozess in München: Enkel tötet Großmutter nach Streit um gestohlenes Obst

Ein 24-jähriger Mann hat gestanden, seine 76-jährige Großmutter im Münchner Stadtteil Schwabing getötet zu haben. Der tödliche Streit soll mit gestohlenem Obst begonnen haben, doch die Staatsanwaltschaft vermutet finanzielle Motive hinter der Tat. Der Prozess vor dem Landgericht München läuft bereits; die Verhandlungen dauern voraussichtlich bis zum 14. April an.

Die Auseinandersetzung eskalierte an dem Tag, an dem Jonathan B. in der Küche Mangos und Bananen aß. Seine Großmutter Polina B. beschuldigte ihn des Diebstahls, woraufhin ein heftiger Streit entbrannte. Während der Konfrontation gibt Jonathan B. an, "ausgerastet" zu sein und "die Kontrolle verloren" zu haben, was schließlich zum Tod seiner Großmutter führte.

Nach der Tat versuchte er, den Tatort wie einen Suizid aussehen zu lassen. Statt zu bleiben, floh er nach London, kehrte jedoch fünf Tage später nach München zurück. Kurz nach seiner Ankunft nahm die Polizei ihn fest.

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Die Staatsanwaltschaft geht von einem geplanten Mord aus und verweist auf Jonathan B.s Versuch, an den Schließfachinhalt seiner Großmutter bei der Stadtsparkasse München zu gelangen. Das Fach enthielt Ersparnisse und Wertgegenstände im Wert von etwa 1,2 Millionen Euro, die Polina B. über die Jahre von Opfern erhalten hatte.

Dem Angeklagten droht bei einer Verurteilung wegen Mordes aus Habgier eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Bis zum 14. April wird das Gericht Beweise und Zeugenaussagen prüfen, um zu klären, ob die Tat impulsiv oder geplant war. Das Urteil wird entscheiden, ob Jonathan B. zu lebenslanger Haft verurteilt wird. Der Fall sorgt für Aufsehen, nicht nur wegen der mutmaßlichen finanziellen Beweggründe, sondern auch wegen des Versuchs des Angeklagten, die Tat zu vertuschen.