München bestraft Besitzer leerstehender Wohnungen – harte Maßnahmen gegen Wohnungsnot

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Eine spärliche Stadtansicht mit wenigen Autos und Gebäuden in der rechten Ecke und einigen anderen Gebäuden in der linken Ecke.

München bestraft Besitzer leerstehender Wohnungen – harte Maßnahmen gegen Wohnungsnot

Münchner Behörden bestrafen Besitzer ungenutzter Immobilien – Maßnahme gegen Wohnungsnot

Anreißer: Die Münchner Stadtverwaltung geht nun aktiv gegen Besitzer leerstehender Wohnungen vor, um die Wohnungsmarktkrise zu entschärfen. Nach örtlichem Recht gilt eine Wohnung als ungenutzt, wenn sie länger als drei Monate ohne triftigen Grund nicht bewohnt wird.

Veröffentlichungsdatum: 10. Dezember 2025, 12:11 Uhr MEZ

Stichworte: Finanzen, Wirtschaft, Immobilien

Artikeltext: Deutsche Großstädte verschärfen die Vorgaben für leerstehende Wohnungen, um die Wohnungsnot zu lindern. München hat damit begonnen, Eigentümer zu bestrafen, die Immobilien über längere Zeit ungenutzt lassen. Die Maßnahme folgt ähnlichen Schritten in Hessen, Hamburg, Köln und Frankfurt am Main, wo bereits hohe Strafen verhängt werden.

Die Münchner Behörden haben erste Bußgelder in Höhe von insgesamt 230.000 Euro gegen Besitzer von vier langfristig leerstehenden Wohnungen verhängt. Nach den neuen Regelungen gilt eine Wohnung als ungenutzt, wenn sie länger als drei Monate ohne plausiblen Grund nicht bewohnt wird.

Die Strafen sind eine deutliche Reaktion auf den angespannten Wohnungsmarkt in Deutschland. Die Sanktionen in München und anderen Metropolen setzen Eigentümer zunehmend unter Druck, leerstehende Immobilien zu beziehen oder zu vermieten. Die Behörden erhoffen sich von den Maßnahmen, dringend benötigten Wohnraum in den angespannten Mietmärkten freizusetzen.