05 June 2026, 14:09

Neue Bodenbedeckungsregeln fordern Landwirte ab sofort heraus

GLOZ 6 für Mindestbodendeckung: Was bis zum 15. November zählt

Neue Bodenbedeckungsregeln fordern Landwirte ab sofort heraus

Neue Vorschriften zur Bodenbedeckung für Landwirte im ganzen Land

Ab sofort gelten verschärfte Regeln für die Bodenabdeckung auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Äcker während der Wintermonate geschützt bleiben – mit klaren Fristen je nach Bodentyp und Fruchtfolge. Landwirte müssen nun verbindliche Zeitvorgaben einhalten, um eine ausreichende Bedeckung zu gewährleisten.

Kernregelung: 80-Prozent-Bedeckung im Winter Vom 15. November 2023 bis zum 15. Januar 2024 müssen Betriebe mindestens 80 Prozent ihrer Flächen bedeckt halten. Zugelassen sind Winterkulturen, Zwischenfrüchte, mehrjährige Pflanzen, Stoppelbearbeitung, Mulch oder schützende Vlies- und Folienabdeckungen. Die Vorgabe gilt für alle Standardäcker; bei spätwinterlicher Aussaat muss die vollständige Bedeckung bereits bis zum 15. November erfolgen.

Sonderregelungen für schwere Böden und frühe Sommerkulturen Für schwere Böden gibt es Übergangsfristen: Hier kann die Pflicht bereits mit der Ernte 2023 bis zum 1. Oktober erfüllt werden. Bei Flächen mit frühen Sommerkulturen verkürzt sich die Mindestbedeckungszeit auf den Zeitraum vom 15. September bis 15. November.

Betriebe mit schweren Böden oder frühen Sommerfruchtfolgen können die 80-Prozent-Regel zudem zwischen dem 15. November und 15. Januar erfüllen. Diese Anpassung soll praktische Landwirtschaft mit Umweltschutz in Einklang bringen.

Kontrollen und Planungspflicht Die Verordnung legt verbindliche Fristen für den winterlichen Bodenschutz fest. Landwirte müssen ihre Fruchtfolgen und Bedeckungsmethoden nun sorgfältig planen, um die neuen Standards einzuhalten. Die Einhaltung wird jährlich zwischen Mitte November und Mitte Januar überprüft.

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