Neuer Widerrufsbutton wird ab 19. Juni für Online-Verträge Pflicht
Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung: Unternehmen müssen auf ihren Websites für Online-Verträge einen deutlich sichtbaren und entsprechend gekennzeichneten „Widerrufsbutton“ anzeigen. Die Änderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, wird aber speziell durch deutsches Recht umgesetzt.
Die Vorgabe ist Teil einer EU-wealthen Richtlinie, deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten jedoch unterschiedlich erfolgt. In Deutschland wurde die Richtlinie in nationales Recht überführt, sodass der Button für Verträge unter deutscher Gerichtsbarkeit verpflichtend ist. Auch andere EU-Länder müssen die Regelung einführen, bevor sie verbindlich wird.
Der Button muss leicht zugänglich sein und in seiner Einfachheit dem ursprünglichen Vertragsabschluss entsprechen. Verbraucher, die online kündigen, erhalten umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form, etwa per E-Mail. Der Prozess darf nicht mehr Angaben verlangen als die ursprüngliche Unterzeichnung.
Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Das gesetzliche Widerrufsrecht selbst bleibt jedoch unverändert bei 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt.
Der neue „Widerrufsbutton“ soll die Kündigung digitaler Verträge vereinfachen. Er stellt sicher, dass Verbraucher keine zusätzlichen Schritte durchlaufen müssen und umgehend eine Bestätigung erhalten. Fehlt der Button, kann sich das Zeitfenster für einen Widerruf deutlich verlängern.






