21 March 2026, 02:14

Oberärztin klagt gegen umstrittene Kündigung wegen angeblichen Zeitbetrugs

Liniengraph, der die Anzahl der Insolvenzfälle in den Vereinigten Staaten von 1995 bis 2011 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Oberärztin klagt gegen umstrittene Kündigung wegen angeblichen Zeitbetrugs

Eine Oberärztin wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Regensburg gegen ihre Kündigung, nachdem der Freistaat Bayern ihr Zeitbetrug vorgeworfen hat. Der Fall reiht sich ein in eine Serie umstrittene Entlassungen an bayerischen Universitätskliniken, bei denen immer wieder Verfahrensfehler und unklare Zuständigkeiten aufgetaucht sind.

Die Ärztin, deren Vertrag beim Freistaat liegt, behauptet, ihre Entlassung sei fehlerhaft abgewickelt worden. Ihre Klage fällt in eine Zeit, in der andere Mediziner die Personalpolitik des Krankenhauses generell kritisieren.

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Die Kündigung der Ärztin begann mit einer fristlosen Entlassung, die später in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wurde. Der Freistaat warf ihr vor, bewusst bezahlte Überstunden falsch abgerechnet zu haben. Sie legte jedoch eine detaillierte Aufstellung ihrer Arbeitszeiten für den umstrittenen Zeitraum vor.

Das Verfahren war von Verfahrensmängeln geprägt: Offensichtlich verpassten die Verantwortlichen die zweiwöchige Frist, die für eine fristlose Kündigung erforderlich ist. Zudem bleibt unklar, wer überhaupt befugt war, ihren Vertrag zu beenden, da dieser beim Freistaat und nicht bei der Klinik selbst liegt.

Vertreter des Freistaats sollen die Ärztin gedrängt haben, einen Aufhebungsvertrag zu akzeptieren – was sie ablehnte. Der Fall erinnert an frühere Kontroversen in Bayern, etwa den Skandal um Dr. Winfried Kebeck an der Universitätsklinik Regensburg im Jahr 2018. Damals endete eine zunächst wegen Fehlverhaltens ausgesprochene Kündigung mit einem Vergleich: Um einen Prozess zu vermeiden, erhielt Kebeck eine Abfindung von 1,2 Millionen Euro.

In München gab es einen ähnlichen Fall mit Verfahrensfehlern und unklaren Kündigungsgründen. Mehrere Ärzte haben seitdem die Personalpolitik der Klinik kritisiert, darunter geplante Stellenstreichungen im medizinischen Bereich.

Nun muss das Gericht prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgte. Das Urteil könnte prägedend für künftige Streitfälle an bayerischen Universitätskliniken sein. Da die Ärztin eine Abfindung abgelehnt hat, bleibt der Fall vorerst ungelöst.

Quelle