POL-MFR: (238) Herrmann begrüßt neue Polizisten in Nürnberg (06.03.2025 PM 65b/2025)

POL-MFR: (238) Herrmann begrüßt neue Polizisten in Nürnberg (06.03.2025 PM 65b/2025)
POL-MFR: (238) Herrmann begrüßt neue Polizeibeamte in Nürnberg (06.03.2025 PM 65b/2025)
Polizeipräsidium Mittelfranken – Mittelfranken/Nürnberg – Empfang für neue Polizeikräfte... ✚ Weiterlesen
Die bayerische Polizei verstärkt sich in diesem Frühjahr mit 646 neuen Beamten, die in verschiedenen Dienststellen ihren Dienst antreten. Ein beträchtlicher Teil dieser Verstärkung entfällt auf Mittelfranken, wo bereits 73 Neueinstellungen erfolgt sind.
Die Umverteilung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms „Bayerische Polizei 2025“, das die personelle Aufstockung lokaler Reviere und wichtiger Einrichtungen in der Region vorsieht.
Im März 2025 begrüßte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann rund 90 neue Beamte beim Polizeipräsidium Mittelfranken. Diese gehören zu einer größeren Gruppe von 100 neuen Kräften, zu denen auch Versetzungen aus anderen bayerischen Polizeidienststellen, der Bundespolizei und Baden-Württemberg zählen. Nach Abzug von Ersatzkräften verbleibt ein Nettozuwachs von 31 Beamten für die Region.
Die Verstärkung betrifft auch die ANKER-Einrichtungen – spezielle Erstaufnahme- und Abschiebezentren. Die Polizeidirektionen in Schweinfurt, Bamberg, Regensburg, Ingolstadt und Fürstenfeldbruck erhalten jeweils vier zusätzliche Beamte. Weitere Einsätze in anderen ANKER-Standorten sind ab dem 1. September geplant.
Von den insgesamt 646 neuen Kräften treten 35 bei der Bayerischen Grenzpolizei an. Nähere Angaben zu Namen oder individuellen Zuweisungen bleiben jedoch unter Verschluss, da Personaldaten nicht öffentlich einsehbar sind. Die verbleibenden Beamten werden von den örtlichen Polizeibehörden nach operativem Bedarf auf die Dienststellen verteilt.
Der Personalzuwachs soll die Polizeiarbeit in ganz Bayern stärken, insbesondere in Mittelfranken. Mit zusätzlichen Kräften in den ANKER-Einrichtungen und Grenzschutzeinheiten unterstreicht die Umverteilung die fortlaufenden Bemühungen des Freistaats, Sicherheit und Einsatzfähigkeit zu erhöhen. Die endgültige Zuweisung der Beamten zu den jeweiligen Standorten obliegt nun den lokalen Polizeidienststellen.

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