27 March 2026, 18:15

Regensburger Discobesitzer zahlt 6.000 Euro Strafe für Sozialversicherungsbetrug

Plakat mit zwei Personen vor einer Bergkulisse mit dem Text "Was unser freier Handel bedeutet - Britischer Granit Arbeiter - Die faire Lohnklausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

Regensburger Discobesitzer zahlt 6.000 Euro Strafe für Sozialversicherungsbetrug

Ein ehemaliger Discobesitzer aus Regensburg wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil er Mitarbeiter nicht fristgerecht bei der Sozialversicherung angemeldet hatte. Die Strafe erfolgte nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Regensburg, die durch einen anonymen Hinweis ausgelöst worden waren.

Im Mittelpunkt des Falls standen nicht gezahlte Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 8.546 Euro, die durch die verspätete Anmeldung entstanden waren. Die Beschäftigten waren erst im Januar 2023 offiziell erfasst worden – obwohl sie bereits seit November 2022 gearbeitet hatten.

Die Ermittlungen begannen, nachdem die FKS Regensburg einen anonymen Hinweis auf die Beschäftigungspraktiken der Disco erhalten hatte. Die Behörden stellten fest, dass die Mitarbeiter monatelang gearbeitet hatten, bevor ihre Sozialversicherungsanmeldungen eingereicht wurden. Der Betreiber hatte den Club demnach lange vor der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten geführt.

Die Geldstrafe wurde auf Basis von 100 Tagessätzen à 60 Euro berechnet, was insgesamt 6.000 Euro ergibt. Zusätzlich zur Strafe muss der Verurteilte die ausstehenden 8.546 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen.

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Gerhard Pylipp, Leiter der FKS Regensburg, betonte, dass Verstöße gegen die Vorschriften zur illegalen Beschäftigung schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Kontrollbemühungen der Behörde: Allein im Jahr 2025 leitete dieselbe Dienststelle 1.319 Strafverfahren ein, die zu Geldstrafen von über einer Million Euro und Haftstrafen von insgesamt mehr als 27 Jahren führten.

Der Discobesitzer muss nun sowohl die Strafe als auch die rückständigen Sozialabgaben begleichen. Das Urteil bestätigt die Härte der Sanktionen bei verspäteten oder fehlenden Sozialversicherungsanmeldungen. Die FKS Regensburg geht weiterhin gezielt gegen ähnliche Fälle vor – als Teil der bundesweiten Bekämpfung illegaler Beschäftigung.

Quelle