Rentner muss 80.000 Euro zurückzahlen – jahrelanger Doppelbezug unentdeckt

Rentner muss 80.000 Euro zurückzahlen – jahrelanger Doppelbezug unentdeckt
Ein Mann aus Hessen muss über 80.000 Euro an überzahlten Rentenleistungen zurückzahlen. Jahre lang bezog er zwei volle Renten gleichzeitig, ohne dass es jemandem auffiel. Erst als der Rentenversicherungsträger den Betrug aufdeckte, forderte er die Rückerstattung ein.
Der Rentner erhielt ab 2009 eine Verletztenrente in Höhe von etwa 1.260 Euro monatlich sowie eine Erwerbsminderungsrente von rund 2.400 Euro – doch verschwieg er dabei eine entscheidende Angabe zu seiner Verletztenrente, wodurch er beide Leistungen parallel beziehen konnte.
Die Deutsche Rentenversicherung entdeckte die Unregelmäßigkeit und verlangte die Rückzahlung. Der Mann berief sich darauf, bei der Antragstellung nicht korrekt beraten worden zu sein, und verwies auf die Verjährungsfrist. Die Richter wiesen seine Argumente jedoch zurück und urteilten, er habe "grob fahrlässig falsche Angaben" gemacht. Das Landessozialgericht (LSG) entschied, dass bei grober Fahrlässigkeit ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung noch bis zu zehn Jahre nach Erlass widerrufen werden könne.
Ein ähnlicher Fall betraf eine Witwe, die sowohl eine Witwenrente als auch ihre eigene Altersrente bezog und nun 60.000 Euro zurückzahlen muss.
Der Mann muss nun mehr als 80.000 Euro erstatten. Sein Verschweigen einer wesentlichen Angabe zur Verletztenrente ermöglichte den Bezug beider Renten gleichzeitig. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle und stellt sicher, dass solche betrügerischen Handlungen nicht durch Verjährung geschützt sind.

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