19 February 2026, 16:46

Sechs Jahre Haft nach brutaler Attacke auf Ex-Freundin und deren Mutter

Ein Plakat mit einer Frau mit einer Zigarette im Mund, einem entschlossenen Gesichtsausdruck und einem zurückgebundenen Haar, mit der Aufschrift "Sie könnte eine Handvoll Probleme sein" in fetter schwarzer Schrift auf einem hellblauen Hintergrund.

Zwei Frauen durch Auto verletzt - Haftstrafe für Mann - Sechs Jahre Haft nach brutaler Attacke auf Ex-Freundin und deren Mutter

Ein Mann ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er seine Ex-Freundin und deren Mutter vorsätzlich mit seinem Auto angefahren hatte. Der Angriff ereignete sich im Mai 2025 in Taufkirchen an der Vils und ließ beide Frauen verletzt zurück. Das Landgericht Landshut sprach ihn der gefährlichen Körperverletzung schuldig, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Der Vorfall begann nach einer hitzigen Trennung. In blindem Zorn stieg der Mann in sein Fahrzeug, beschleunigte und steuerte gezielt auf die beiden Frauen zu. Er erfasste sie mit dem Wagen, stieg aus und setzte die Attacke fort – er würgte sie und drohte ihnen mit dem Tod.

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert. Sie argumentierte, sein Handeln habe deutlich eine Tötungsabsicht erkennen lassen. Das Gericht urteilte jedoch, dass der Angeklagte zwar zunächst vorgehabt habe, die Frauen zu töten, diesen Entschluss während des Angriffs aber wieder verworfen habe.

Die Verteidigung plädierte darauf, die Tat lediglich als gefährliche Körperverletzung zu werten, und beantragte eine Bewährungsstrafe. Dennoch verhängte der Richter eine sechsjährige Freiheitsstrafe und wies die schärfere Forderung der Anklage zurück.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Urteil ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen, sodass weitere Berufungen den Ausgang des Verfahrens noch ändern könnten. Im Mittelpunkt des Falls stand die Abgrenzung zwischen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, ob das Strafmaß Bestand hat oder noch angepasst wird.