07 April 2026, 12:17

Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November

Eine Europakarte, die den Gender-Gleichstellungsindex 2017 anzeigt, mit farblich kodierten Regionen und erklärendem Text links daneben.

Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November

Fast 1.000 Menschen in Sachsen-Anhalt haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im vergangenen November ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen. Die Neuregelung schafft langwierige Begutachtungen ab und vereinfacht das Verfahren deutlich. Die meisten Anträge stammen von Erwachsenen, während Minderjährige nur einen kleinen Teil der Fälle ausmachen.

Die seit November 2024 gültige Reform hat bisher zu 976 Änderungen im Geschlechtseintrag geführt. Davon betrafen etwa 40 Fälle Minderjährige, wobei der Großteil der Änderungen von weiblich zu männlich erfolgte.

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Laut Angaben der Landesbehörden haben nur vier Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur beantragt. Zudem wurde bisher ein einziger Verdachtsfall auf Missbrauch gemeldet.

Der Fachverband der Standesämter zeigt sich insgesamt positiv gegenüber der Reform. Dennoch werden aktuell mögliche Nachbesserungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als Mann eine Straftat begangen haben, eine fünfjährige Wartefrist einhalten müssten, bevor sie eine erneute Änderung vornehmen dürfen.

Das Gesetz hat die Aktualisierung des Geschlechtseintrags deutlich beschleunigt – mit kaum Fällen von Missbrauch oder wiederholten Änderungen. Sollte die geplante Fünfjahresregel für vorbestrafte Personen verabschiedet werden, würde dies eine neue Einschränkung bedeuten. Bis dahin läuft das System jedoch mit breiter Unterstützung der Standesbeamten weiter.

Quelle