Springmesser im Handgepäck: 62-Jähriger löst Alarm am Flughafen Memmingen aus
Emil KrügerSpringmesser im Handgepäck: 62-Jähriger löst Alarm am Flughafen Memmingen aus
62-Jähriger löst Sicherheitsalarm am Flughafen Memmingen aus
Am 1. Oktober 2025 hat ein 62-jähriger Fluggast am Flughafen Memmingen für einen Sicherheitsalarm gesorgt. Bei einer routinemäßigen Kontrolle entdeckten Beamte in seinem Handgepäck ein verbotenes Springmesser. Der Mann musste später eine Geldstrafe wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsbestimmungen zahlen.
Der Vorfall ereignete sich, als der Reisende die Sicherheitskontrolle durchlief. Bundespolizisten stellten den verbotenen Gegenstand fest und beschlagnahmten ihn umgehend. Trotz des Verstoßes durfte der Mann seinen geplanten Flug nach Belgrad antreten.
Die Vorschriften für scharfe Gegenstände im Handgepäck gelten seit 2020 unverändert. Taschenmesser, darunter auch Springmesser, bleiben an allen deutschen Flughäfen in der Kabine verboten. Ebenfalls weiterhin gültig ist die 100-Milliliter-Beschränkung für Flüssigkeiten – selbst bei Einsatz moderner CT-Scanner.
Der Passagier erhielt wegen des mitgeführten Messers ein Bußgeld. Nach der Beschlagnahmung setzte er seine Reise wie vorgesehen fort. Die Sicherheitsabläufe am Flughafen verliefen ohne weitere Störungen.






