Unternehmer wegen systematischem Lohnbetrug zu Bewährungsstrafe verurteilt
Johanna PetersUnternehmer wegen systematischem Lohnbetrug zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ein Unternehmer aus dem Kurier- und Fahrzeugdienstleistungssektor ist wegen Lohnbetrugs zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht stellte fest, dass er über einen Zeitraum von fünf Jahren Arbeitszeiten falsch deklarierte und Sozialabgaben vorenthielt. Die Verurteilung erfolgte nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Landshut.
Der Geschäftsmann manipulierte Aufzeichnungen, um Tagesstunden als Nachtschichten auszuweisen. Dadurch konnte er steuer- und abgabenfreie Nachtzuschläge zahlen, während er die fälligen Sozialversicherungsbeiträge umging. Die Beschäftigten erhielten ein festes monatliches Nettogehalt – oft ohne Kenntnis der Unstimmigkeiten.
Die Ermittler deckten auf, dass er bei 25 Mitarbeitern Fahrten, Ladezeiten und Rückfahrten nicht erfasste. In der Folge wurden die Sozialabgaben falsch berechnet, was zu einem Schaden von über 106.000 Euro führte. Das Gericht wandte den Grundsatz der Beitragspflicht nach tatsächlicher Arbeitszeit an, wonach Abgaben nicht nur auf Basis des gezahlten Lohns, sondern der geleisteten Stunden zu berechnen sind.
Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt; das Urteil ist nun rechtskräftig. Die Behörden geben keine übergreifenden Statistiken zu ähnlichen Fällen in Bayern heraus, da solche Straftaten in der Regel einzeln verfolgt und nicht zentral erfasst werden.
Der Fall zeigt die finanziellen und rechtlichen Risiken auf, die mit der Fälschung von Arbeitszeiten verbunden sind. Die Handlungen des Unternehmers führten zu erheblichen ausstehenden Sozialabgaben und einer strafrechtlichen Verurteilung. Das Urteil unterstreicht, dass Lohn- und Arbeitszeitbetrug schwerwiegende Konsequenzen nach sich zieht.






